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30. April 2020

„Absperrungen im Wald beachten“

BUTZBACH. Mountainbiker werden dazu aufgefordert, nicht abseits der Wege durch den Wald zu fahren. 

Borkenkäfer-Schäden werden aufgearbeitet / Stadt Butzbach und Hessen Forst weisen auf Gefahren hin

BUTZBACH. Die Stadt Butzbach und Hessen Forst warnen vor Gefahr im Wald durch die Aufarbeitung der Borkenkäfer- und Sturmschäden. Im gesamten Winterhalbjahr 2019/2020 wurden im Bereich des Hausberges Gemarkung Butzbach Hoch-Weisel geschädigte und abgestorbene Fichten sowie auch Sturmhölzer als Folge aus den beiden letzten Trockenjahren aufgearbeitet. Aufgrund der großen Zahl der Bäume konnten diese Arbeiten noch nicht abgeschlossen werden, so Stadt und Forstamt.

BUTZBACH. Die Stadt Butzbach weist darauf hin, dass die Absperrungen für die Aufarbeitung des geschädigten Holzes im städtischen Wald zu beachten sind.

„Vor Ostern wurden die Holzerntearbeiten der Harvester unterbrochen. Sie werden in der nächsten Woche wieder planmäßig aufgenommen.“ 

Wegen des anhaltend schönen Wetters besuchten zurzeit sehr viele Menschen die Waldgebiete, auch das Hausberggebiet. Leider würden dabei die Absperrungen rund um den Maschineneinsatz häufig nicht beachtet. Zum Teil müssten die Holzerntemaschinen (Harvester) ihre Arbeiten unterbrechen, da sich Personen innerhalb des Gefahrenbereiches befanden. Warnungen der Maschinenführer und des Forstpersonals würden ignoriert.

Aus diesen Gründen bittet das  Forstamt Weilrod die Waldbesucher eindringlich, mit Wiederaufnahme der Forstarbeiten, die Absperrungen ernst zu nehmen. 

Der Gefahrenbereich eines Harvesters, wie auch eines Waldarbeiters mit Motorsäge, betrage zwei Baumlängen, also rund 60 Meter. Aus diesem Grund seien einige Forstwege großräumig gesperrt, da sich die Maschinen auf großen Flächen bewegen. Auch arbeiteten seit einigen Wochen zwei und mehr Holzerntemaschinen gleichzeitig in demselben Gebiet. Damit vergrößere sich der Gefahrenbereich noch mehr.

Das Forstamt Weilrod bittet erneut alle Waldbesucher auch für die nächsten Wochen und Monate um Verständnis und Geduld für gesperrte, verschmutzte und mit Holzpoltern gesäumte Waldwege. „Bitte unterstützen Sie die Kollegen vor Ort und meiden Sie die betroffenen Waldgebiete.“

Wie bereits bei vorherigen Kalamitätsereignissen müssten die Wege auch bei ungünstiger Witterung zum Holztransport genutzt werden, damit das aufgearbeitete Holz zügig aus dem Wald in die Sägewerke oder in den Export kommt.  Die Staubentwicklung sei zurzeit durch die anhaltende Trockenheit selbst bei Schrittgeschwindigkeit enorm; „leider lässt sich der forstliche Verkehr im Wald durch die Arbeiten auch nicht reduzieren! Wir hoffen, dass sich das Verständnis auch bei den wenigen uneinsichtigen Waldbesuchern durchsetzt, verweisen aber auch auf die gesetzliche Grundlage der Entscheidungen“, so das Forstamt.

Nach dem Waldgesetz können Waldwege und Grundstücke durch den Waldbesitzer oder die Forstbehörde für Holzerntearbeiten gesperrt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Sperrungen können mit Bußgeldern bis 1000 Euro bestraft werden.

Die Ordnungspolizei der Stadt Butzbach ist angewiesen, die Arbeitsbereiche verstärkt zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden oder auch zur Anzeige zu bringen.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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