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Alte Pusteblume wird wieder neu

KINDERGARTEN – Butzbacher Ausschüsse stimmen ohne Diskussion für Vertrag der Stadt mit Dienstleister

BUTZBACH (thg). Keine Fragen offen waren am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Haupt- und Finanzausschuss zum Vertrag der Stadt mit dem Verein Jugendhilfe und Jugendberatung (JJ). Dieser soll die Betreuung von Kindergartenkindern in zwei Gruppen übernehmen, wobei die erste im November starten soll. Die Gruppen werden in der früheren Kindertagesstätte Pusteblume in der Astrid-Lindgren-Straße im Degerfeld eingerichtet (die BZ berichtete). JJ leistet derzeit bereits die Grundschülerbetreuung der benachbarten Degerfeldschule in den Räumen. Nach Darstellung des Vorhabens votierten beide Ausschüsse einstimmig für die Zusammenarbeit. 

Bürgermeister Michael Merle wies darauf hin, dass Schule, Eltern und Stadt Zugeständnisse gemacht hätten. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen werde nun gedeckt. Mit der Beauftragung von JJ lägen Kita und Schülerbetreuung in einer Hand. Mit finanziellen Mitteln aus Haushaltsresten vergangener Jahre könnten die notwendigen Umbauarbeiten im Gebäude bezahlt werden. „Wir investieren dort in etwas Bleibendes, nicht etwa in Container“, so der Bürgermeister. 

Hans Böhl von JJ berichtete, dass der Betreuungsbedarf an der Schule wachse. In der Kombination von Kita und Betreuung könnten die vorhandenen Räume multifunktional genutzt werden. Das werde unbürokratisch koordiniert. JJ betreibe bereits zwei Kitas in Frankfurt und eine in Bad Schwalbach. Die Einrichtung in Butzbach bezeichnete er als „große Chance“. Die zweite Kindergartengruppe geht voraussichtlich im Februar in Betrieb. Zunächst werde ein gutes Konzept entwickelt. Fest steht, dass die Stadt weiter Ansprechpartner für die Eltern bleibt, was beispielsweise die Anmeldung angeht. JJ sei der Dienstleister für die Stadt. 

Die Kosten für die Baumaßnahmen sind von der Stadt derzeit noch nicht beziffert. Es wird aber geprüft, ob dafür Fördergelder beantragt werden können. Personal- und Sachkosten werden dem Verein in vierteljährlichen Raten von der Stadt erstattet. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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