WINDKRAFT – Hessen-Energie geht von Wirtschaftlichkeit in Butzbach aus / Warten auf Beurteilung der Klage
BUTZBACH (thg). Die Hessen-Energie wartet auf Details zur Klage gegen die Genehmigung des Windparks im Butzbacher Wald, bevor sie ihr weiteres Vorgehen beschließt. Rodungen erfolgen daher nun nicht. Auch die Teilnahme an der Auktion um die Einspeisevergütung zum 1. Februar wird nicht angestrebt. Klar ist inzwischen offenbar, dass die Ovag-Tochter aufgrund der Windmessungen die Errichtung der drei Windenergieanlagen für wirtschaftlich hält. Und ein preiswerter Ausstieg aus den Verträgen ist für die Stadt Butzbach nahezu unerreichbar geworden. Das geht aus den Aussagen von Hessen-Energie-Geschäftsführer Dr. Hans-Peter Frank in einer Pressemitteilung hervor.
Frank erklärt, er reagiere auf die „irreführende Pressemitteilung“ der Bürgerinitiative Gegenwind (die BZ berichtete), vertreten von „Hauptprotagonistin“ Andrea Groh. Die Hessen-Energie sehe sich zu einer Richtigstellung veranlasst.
„Derzeit plant die Hessen-Energie trotz vorliegender Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive einer Genehmigung zur sofortigen Vollziehbarkeit durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für den Windpark Butzbach, die am 12. Oktober vorigen Jahres erteilt wurde, keinen kurzfristigen Baubeginn und somit auch noch keine Rodungen im Butzbacher Stadtwald.“ Das betont Frank in der Pressemitteilung.
Hintergrund dafür sei die kurz vor Fristablauf eingegangene Klage gegen das RP Darmstadt und die von dort erteilte Genehmigung für den Windpark Butzbach. Kläger sei die Naturschutz-Initiative, ein nach dem Umweltrechtsgesetz zugelassener Verein, der sich auf das Verbandsklagerecht berufen kann, erläuterte Frank. Die Naturschutz-Initiative sei zwar bisher nicht in dem Verfahren aufgetreten, habe bisher auch nicht die Antragsunterlagen gekannt, sei aber als Interessenverband generell in derartigen Projekten klageberechtigt. „Dies ist eine Ausnahmeregelung nach EU-Recht.“ Sie ermöglicht auch vom Projekt nicht direkt Betroffenen aus übergeordneter Sicht – beispielsweise aus Sicht des Umweltschutzes, Rechtsmittel gegen solche Infrastrukturprojekte einzulegen. „Festzuhalten ist auch, dass von keiner sonstigen am Erörterungsverfahren beteiligten Institution oder von individuell Betroffenen Rechtsmittel gegen das Projekt eingelegt wurden“, so Frank. Der Verein Naturschutz-Initiative trete als erklärter Windkraftgegner, regelmäßig vertreten von seinem Vorstand Harry Neumann, bundesweit mit derartigen Klageverfahren gegen Windprojekte auf. Da dem RP Darmstadt, wie auch der zur Klage beigeladenen Hessen-Energie, derzeit keine Klagebegründung vorliege, könne auch die Erfolgsaussicht der Klage bisher „nicht valide“ eingeschätzt werden.
Auch aus diesem Grund habe die Hessen-Energie zunächst darauf verzichtet, sich für die Auktion am 1. Februar dieses Jahres um eine garantierte Einspeisevergütung zu registrieren. „Mit der Teilnahme an der Auktion wäre eine Sicherheit bei der Bundesnetzagentur in Höhe von 270 000 Euro zu hinterlegen gewesen, als Garantie dafür, dass der Windpark bei erfolgtem Zuschlag in der Auktion auch innerhalb von 24 Monaten fertiggestellt wird.“ Die Hessen-Energie werde nun die Klagebegründung abwarten, um dann eine eigene Einschätzung für den Klageerfolg vorzunehmen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Zudem hat die Hessen-Energie nach Franks Worten in dieser Woche gegenüber dem Butzbacher Bürgermeister Michael Merle erklärt, dass die Daten der einjährigen Windmessung jetzt vorliegen und diese derzeit noch vom Gutachter „für die rechtskonforme Bestimmung des Ertragswertes der Windenergieanlagen nach der aktuell gültigen technischen Richtlinie TR 6 Revision 10“ ausgewertet würden. „Vorab lässt sich aber schon sagen, dass die Erwartungen an die Windhöffigkeit des Standortes in vollem Umfang bestätigt und eher sogar noch übertroffen wurden“, unterstrich Frank. „Eine Wirtschaftlichkeit des Projektes lässt sich bei einem entsprechenden Zuschlag im Auktionsverfahren sehr gut darstellen.“
Der Geschäftsführer der Ovag-
Tochter erklärte zur Vertragssituation mit der Kommune: „Gerade auch vor diesem, jetzt definitiv belegten Hintergrund, sieht die Hessen-Energie und sehen auch die Projektpartner keine realistische Basis für eine Ausstiegsverhandlung mit der Stadt Butzbach, da die Ausgleichsforderungen für entstandene Aufwendungen und entgangene Projektrenditen sicher in die Millionen gehen würden.“