2. August 2019
BUTZBACH (pd). Im Arbeitsverhältnis geschieht es immer wieder, dass über Kolleginnen und Kollegen üble Gerüchte verbreitet werden. Oft handelt es sich um Gerüchte ehrverletzender Art. Das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 14.03.2017, AZ: 17 Sa 52/18) hat entschieden, dass das zu einer fristlosen Kündigung führen kann, wie der Butzbacher Fachanwalt für […]