27. Dezember 2019
BUTZBACH (pd). Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Des Weiteren gilt dieses Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Die Stadtverwaltung Butzbach – Fachdienst Sicherheit und Ordnung – weist darauf hin, dass […]