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„Auto-Marketing mit Steuergeldern“

DIESEL – Butzbacherin ärgert sich über Brief von Bundesamt zu Umtausch ihres drei Jahre alten VW Golf

BUTZBACH (pi/thg). 1,5 Millionen Besitzer von Dieselfahrzeugen haben schon oder erhalten noch Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Darin weist die Behörde auf Umtauschprogramme der drei Hersteller BMW, Daimler und VW für Diesel-Fahrzeuge, die von einem Fahrverbot bedroht sind, hin. Auch eine Butzbacherin hat nun solch ein Schreiben erhalten und übt gegenüber der Behörde Kritik: „Dass das Kraftfahrt-Bundesamt für unsere Automobilhersteller Werbung macht, finde ich grotesk.“

Die Kernstadt-Einwohnerin fährt einen VW Golf 7, Erstzulassung im Mai 2015. Das Amt empfiehlt ihr im Schreiben, das Auto umzutauschen oder sich ein neues zu kaufen und dabei Rabatte in Anspruch zu nehmen. Zur Begründung wird im Schreiben angeführt, dass sie in einer Region wohne, in der ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird.

„Um das Problem zu lösen, empfiehlt man mir die Hotlines von BMW, Mercedes Benz und der Volkswagen AG“, so die BZ-Leserin. Auf der angegebenen Hotline wird bei einem Neukauf eine Umtauschprämie von bis zu 4000 Euro angeboten zuzüglich zum Restwert des Fahrzeugs.

Betroffene leisteten „einen wirksamen und maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung der Fahrzeugemissionen und zu einer Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten“, wenn sie von dem Angebot Gebrauch machten. So verkündet es das amtliche Schreiben. Gewissermaßen der Einfachheit halber werden die Hotline-Nummern genannt und die entsprechenden Websites der genannten drei großen Automobilhersteller. Immerhin ergänzt das KBA im vorletzten Absatz des Briefs: „Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, sich auch bei anderen Herstellern über laufende Umtauschaktionen zu informieren.“

Zum einen ärgert sich die Butzbacherin über die dennoch unverhohlene Werbung. Zum anderen sagt sie: „Da diese Aktion mit der Aufforderung zum Pkw-Neukauf auch Geld kostet, ist der Steuerzahler jetzt wohl auch in Sachen Marketing für die Kosten unserer Automobilhersteller zuständig.“ Das erscheint doppelt ärgerlich: „Nicht nur, dass ich als der autofahrende Steuerzahler aufgrund der nicht gesetzes-treu arbeitenden Automobilhersteller ab September 2019 nicht mehr mit dem Auto nach Frankfurt fahren darf und bisher keine Möglichkeit habe, meinen drei Jahre alten Pkw entsprechend den Vorgaben auszurüsten; nun bezahle ich auch noch Marketingmaßnahmen.“

Angesichts der Aktion fragt sich die Butzbacherin: „Was kommt als nächstes? Ein Bußgeldbescheid, wenn ich mich weigere, an der ‚Flottenerneuerung‘ mitzuwirken, die die Luft in unseren Städten verbessert, ohne eine Einschränkung meines Mobilitätsverhaltens befürchten zu müssen? Das geht gar nicht.“ 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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