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Bebauungsplan soll geändert werden

Ausschuss – Einstimmigkeit in Rockenberg / Ortstermin zu Bauvorhaben in Griedeler Straße

ROCKENBERG (thg). Nur einstimmige Beschlüsse fasste der Rockenberger Haupt- und Finanzausschuss  am Montag im Sitzungssaal der Burg. Vorausgegangen war ein Ortstermin an der Griedeler Straße. Dort soll auf einer Grünlandfläche in privater Regie ein Wohnbauprojekt verwirklicht werden. Dazu ist eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich. 

Zu dem Plan mit der Bezeichnung „Am Bahnhof“ diskutierten die Ausschussmitglieder zum einen über das Projekt selbst, zum anderen über die Kosten, die der private Eigentümer hinsichtlich Erschließung und Bebauungsplanverfahren tragen müsse, zum anderen über die Entwicklung der umliegenden Flächen. So könne im westlichen Bereich im Anschluss an die Taunusstraße weitere Wohnbebauung entstehen, im nördlichen an der Griedeler Straße Gewerbeland. Der Flächennutzungsplan gebe beides her. Bei der Erschließung für das geplante Wohnprojekt sollte dies berücksichtigt werden, riet Bauamtsleiter Wolfgang Witzenberger. Die Ausschussmitglieder befürworteten, dass der Gemeindevorstand das Planverfahren einleiten soll. Das Projekt soll den geltenden Beitragssatzungen entsprechend abgewickelt werden. 

Die Gemeinde soll zudem mit der Stadt Bad Nauheim eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme und die Entsorgung von Schlamm aus der Kläranlage Oppershofen abschließen. Bad Nauheim habe das günstigste Angebot unterbreitet, so Witzenberger. Die „Nassausbringung“ des Schlamms sei künftig nicht mehr zulässig. Bis 2020 sei die Gemeinde vertraglich daran gebunden, ihren Klärschlamm dem Abfallwirtschaftsbetrieb Wetterau anzudienen, dies sei so gewährleistet. Danach wäre auch die Kläranlage Butzbach ein Abnehmer, zumal die Oppershofener Anlage an das Rockenberger Pumpwerk angeschlossen werden und das Abwasser dann ebenfalls in der Butzbacher Anlage gereinigt werden soll. 

Wegen der Regelungen zur Gebührenfreiheit der Kinderbetreuung an sechs Stunden pro Tag muss laut Regierungspräsidium die gemeindliche Satzung geändert werden. Bemängelt wurde die Eintragung der Gebühren für die Betreuung über Mittag, diese dürfe nicht zusammen mit dem zu zahlenden Essensgeld ausgewiesen werden. Die entsprechenden Regelungen für den Rest des laufenden Jahres passierten den Ausschuss. Die Gebührengestaltung ab dem 1. Januar werde noch diskutiert.

Ohne weitere Aussprache befürworteten die Ausschussmitglieder den neuen Kindertagesstätten-Betriebsvertrag zwischen Gemeinde und katholischer Kirche für die Einrichtung in Oppershofen. Dem Beschluss waren Gespräche des Gemeindevorstands mit Bistumsvertretern vorausgegangen. Mainz habe keine Änderung in der „Position zur kirchlichen Trägerschaft der Einrichtung und zur finanziellen Beteiligung zu erkennen“ gegeben. Die Beratung der Gemeindegremien ergaben ebensowenig die Bereitschaft und Möglichkeit, die Kita in kommunale Trägerschaft zu überführen, so der Sachstandsbericht zum Beschlussvorschlag. 

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