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„Bedeutsamer regionaler Beitrag“

WINDENERGIE – Hessen-Energie-Geschäftsführer weist Kritik des Bündnisses für den Wald zurück 

BUTZBACH (pm). In einer Pressemitteilung äußert sich Dr. Hans-Peter Frank, Geschäftsführer der Hessen-Energie, zu den Äußerungen des „Bündnisses für den Wald“ zu der Butzbacher Ausschusssitzung zum Thema Windenergieanlagen (WEA). Frank zeigt sich irritiert über „sinnverfälschende“ Wiedergabe von Aussagen.

„Im Ton deutlich vergriffen“ ist laut Frank die Behauptung von Bündnis-Sprecherin Andrea Groh, die Hessen-Energie würde mit „glatten Lügen“ arbeiten. Natürlich sei für das Regierungspräsidium (RP) die Wirtschaftlichkeit per se kein Genehmigungshindernis. Im Ausschuss sei die Aussage getroffen worden, dass die Hessen-Energie keine Genehmigung annehmen würde, die von vorneherein einen wirtschaftlichen Anlagenbau und –betrieb ausschließt, betont Frank.

Dabei ging es um das Thema der Auswirkung von Betriebseinschränkungen für die WEA. Die im April von der Behörde zunächst ins Gespräch gebrachten Abschaltzeiten haben nach Franks Worten einen völligen Stillstand der Anlagen tagsüber in den Sommermonaten in Betracht gezogen. „Das wäre tatsächlich nicht wirtschaftlich gewesen. Eine windgeschwindigkeitsabhängige Abschaltung – wie jetzt im Gespräch – ist, auch das wurde deutlich erläutert, geübte Praxis zum Beispiel zum Schutz von Fledermäusen und lässt sich verlässlich bewerten.“

Frank weist darauf hin, dass die vom Bündnis als „falsche Superprognosen“ titulierten genannten Wind-ertragserwartungen, die gleichen windgutachterlichen Aussagen seien wie in der früheren Bürgerversammlung. Nun seien jedoch mit explizitem Hinweis die erwarteten Brutto-Stromertragswerte, ohne Sicherheitsabschläge, angegeben worden, die in der zitierten Sitzung von 2013 jedoch auf Basis des damaligen Planungstandes berücksichtigt wurden. „Da wir noch nicht alle Auflagen einer möglichen Genehmigung kennen, kann der angemessene Abschlag erst solide berücksichtigt werden, wenn diese von der Behörde formuliert sind“, wie im Ausschuss erläutert. 

Falsch sei auch die Behauptung, die Hessen-Energie „wusste“ die nachgefragte Windgeschwindigkeit nicht. Richtig sei, dass den Ausschussmitgliedern die Komplexität der Wind-ertragsermittlung deutlich gemacht worden sei, die sich nicht einfach aus der Zahl einer mittleren Windgeschwindigkeit ableiten lasse, sondern viele Parameter, wie unter anderem Windstetigkeit und Windrichtung zu berücksichtigen habe. Auf die noch ausstehenden Ergebnisse der über ein volles Jahr laufenden Windmessung wurde ebenso hingewiesen. Erläutert worden sei zudem auch, dass das EEG 2017, anders als sein Vorgänger, für diesen Standort eine Windmessung erforderlich macht, die dann im Ausschreibungsverfahren um die Vergütungshöhe bei der Bundesnetzagentur zum Tragen kommt und mit der erst dann eine finale wirtschaftliche Prognose der Grenzkosten für die Windstromerzeugung in Butzbach erfolgen könne. „Damit ist auch sichergestellt, dass es nur im Fall eines wirtschaftlich vertretbaren Auktionsergebnisses zum Bau der Anlagen kommt und hier nicht – wie vom Bündnis wiederholt behauptet – ein erkennbar unwirtschaftlicher Windpark errichtet werden soll.

Für die Entscheidung pro oder contra Windpark völlig irrelevant sei die Debatte, ob die drei WEA rechnerisch 100 Prozent der Jahresstrombedarfsmenge von Butzbach liefern. Die genannten „26 Millionen Kilowattstunden“ machten anschaulich, dass diese Menge in der Größenordnung dem Strombedarf der Butzbacher Bürger entspricht. Die EVB versorge Kunden außerhalb von Butzbach und diverse gewerbliche Großkunden, daher sei deren Absatz insgesamt unzweifelhaft größer.

Weder Wind noch Sonne allein böten eine hundertprozentige Versorgungssicherheit, so Frank. Richtig bleibe, dass inzwischen die Erneuerbaren Energien den Strombedarf 2017 in Deutschland zu über 30 Prozent gedeckt hätten.

Bis zu 2,7 Millionen Euro beträgt die Erlösmöglichkeit der Stadt aus Pacht und Einmalzahlung für Ausgleichsmaßnahmen über eine unterstellte Laufzeit gemäß Pachtvertrag von 25 Jahren. Die Anlagen müssten nicht nach 20 Jahren erneuert werden. Anlagehersteller böten heute regelmäßig Vollwartungsverträge über 25 Jahre, der Betrieb der Anlage sei für noch längere Zeiträume ausgelegt. Sofern die Genehmigung vorliege, sei davon auszugehen, dass diese gemäß dem Genehmigungsantrag für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren gelten wird.

Ferner betont Frank zur Wald-schnep-fe, dass die Studie, die dazu geführt hat, dass die Waldschnepfe zur planungsrelevanten Art wurde, erst im Jahr 2014 veröffentlicht wurde, wie der anwesende Avifauna-Gutachter auch in der Ausschusssitzung dem Gremium bestätigt habe. „Die geplante Errichtung von drei WEA im Butzbacher Stadtwald wäre zweifellos ein bedeutsamer regionaler Beitrag zum Klimaschutz, so wie es die Stadtverordnetenmehrheit ursprünglich auch bewertet hat“, so Frank.

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