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Befugnisse werden neu gefasst

AUSSCHUSS – Änderung der Rockenberger Hauptsatzung und Ablehnung von Laternen beschlossen

ROCKENBERG (thg). Die Änderung der Hauptsatzung hatte Bürgermeister Manfred Wetz dem Haupt- und Finanzausschuss schon in der März-Sitzung vorgelegt. Hintergrund war, dass die Arbeit vereinfacht und die Satzung an veränderte Gegebenheiten angepasst werden soll. In der jüngsten Zusammenkunft der Politiker wurde die Vorlage nun mit großer Mehrheit beschlossen – allerdings mit Abwandlungen. 

Zwei größere Themen wurden diskutiert: Über welche Summen darf der Gemeindevorstand in bestimmten Fällen maximal entscheiden, ohne die Gemeindevertretung einzubeziehen, und wie werden künftig die Amtlichen Bekanntmachungen verbreitet? Zur zweiten Frage wurde bereits in der ersten Diskussionsrunde das Medium Zeitung genauer betrachtet, gibt es doch auch die Gemeinde-Homepage und die Schaukästen als kostenlose Veröffentlichungsorte. Abschließend befanden die Ausschussmitglieder aber, dass die Bürger aufgrund der Verbreitung in der Gemeinde auch weiterhin Zeitungen die Bekanntmachungen drucken sollen. 

Diskutiert wurde auf Anraten von Wolfgang Langsdorf (Dorfpartei) über die Befugnisse des Gemeindevorstands hinsichtlich des Abschlusses von unter anderem Werkverträgen, hinsichtlich der Niederschlagung von Forderungen und in Bezug auf Annahme von Spenden – etwa für Kindergärten oder ein Dorffest. Langsdorf störte daran, dass die Beträge stets mit dem Zusatz „pro Jahr“ genannt wurden. Vielmehr sei der Einzelfall zu benennen, und beim Thema Spenden und Schenkungen müsse der Gemeindevorstand geschützt werden, sodass der Betrag von 5000 Euro pro Einzel-Überreichung beibehalten werden sollte. Dem stimmten die übrigen Ausschussmitglieder zu. Über Werkverträge und gemeindliche Baumaßnahmen kann der Gemeindevorstand nun aber bis zu 10 000 Euro selbst entscheiden, für Niederschlagungen liegt der Maximalbetrag der Entscheidung bei 5000 Euro. Die Zusätze „pro Jahr“ wurden jeweils gestrichen. 

Ferner votierte der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dafür, eine Straßenbeleuchtung im Lattwiesenweg in Oppershofen zu den Aussiedlerhöfen abzulehnen. Ein Anrecht auf eine Erschließung wie im Innenortbereich besteht laut Beschlussvorlage nicht. Kosten von 20 000 Euro könnten für den Ausbau entstehen. 

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