Beteiligung zum Werkstattneubau der HLB in Butzbach startet am Montag

Jens Ronneburg neu im Vorstand
5. Januar 2023
„Frühzeitig um die Sicherung der Schülerbeförderung kümmern“
6. Januar 2023

Beteiligung zum Werkstattneubau der HLB in Butzbach startet am Montag

BUTZBACH. Die Hessische Landesbahn möchte im Industriegebiet Nord in Butzbach unter anderem eine Werkstatthalle bauen. Dazu muss unter anderem das hinführende Gleis elektrifiziert werden. Für das gesamte Bauvorhaben muss ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen werden.

Pläne für Zugwerkstatt im Industriegebiet Nord online und im Landgrafenschloss einsehbar

BUTZBACH (thg). Die Hessische Landesbahn (HLB) möchte in Butzbach im Industriegebiet Nord eine neue Zugwerkstatt bauen. Für das Projekt ist ein so genanntes Planfeststellungsverfahren notwendig. Die HLB hat die Planfeststellung beantragt. Damit verbunden ist die öffentliche Anhörung. Sie läuft ab Montag, 9. Januar. Das teilt das zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit.

Zur Anhörung der Öffentlichkeit wird der Plan mit Zeichnungen und Erläuterungen in der Zeit vom 9. Januar bis 6. Februar auf der Homepage des RP https://rp-darmstadt.hessen.de im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ zugänglich gemacht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch in der Stadtverwaltung im Landgrafenschloss zur Einsichtnahme aus. In Zimmer 106 ist dies montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 und donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr möglich.  

Im September 2021 hatte die HLB erstmals öffentlich gemacht, dass sie den Bau einer Werkstatt im Butzbacher Norden plant. Zusätzliche Erfolge bei Ausschreibungen und Verlängerungen von bereits bedienten Strecken führten zu einem erhöhten Platzbedarf in Butzbach, so dass bereits zuvor der Jugendbahnhof, in dem unter anderem die Musikschule Butzbach und das Malteser-Kleiderstübchen untergebracht waren, wieder vom Unternehmen genutzt wurde. Die Zunahme an Zügen bewegte die HLB dazu, eine größere Werkstatt als die bisherige am Himmrichsweg zu bauen, und zwar zentral im HLB-Gebiet in Butzbach. In einer „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ hatte die HLB das Bauvorhaben Ende Juni vergangenen Jahres im Bürgerhaus Butzbach vorgestellt. 

Das Planfeststellungsverfahren unter anderem nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ist für den „Neubau einer Wartungseinrichtung für Schienenfahrzeuge sowie Elektrifizierung des Zuführungsgleises“ in Butzbach erforderlich. 

Die HLB plant die Werkstatt mit Nebenräumen und unter anderem Verwaltungsnutzung im Gewerbe- und Industriegebiet Nord/Gewerbegebiet Nord II. Sie soll der im Eisenbahn-Jargon „betriebsnahen und schweren Instandhaltung“ von elektrischen und dieselgetriebenen Schienenfahrzeugen dienen, da die verfügbaren Kapazitäten im regionalen und überregionalen Raum nicht ausreichen. 

Der Bau einer Werkstatthalle für die Wartung auf acht Gleisen ist vorgesehen, dazu der Bau eines Betriebsgebäudes mit Technikräumen, Lagerbereichen, Komponentenwerkstätten, Sozial- und Sanitärbereichen sowie Büro- und Schulungsräumen. Der Bau eines Kombigebäudes mit einem Gleis für die Radsatzbearbeitung und einem Gleis für die Unterflurreinigung ist ebenso vorgesehen wie der Bau von vier Lagergebäuden, und unter anderem der Bau einer Gleisanlage zum Anschlusspunkt an die vorhandene Gleisanlage mit Oberleitung.

Hinzu kommt die Elektrifizierung des Gleises, das zur Wartungshalle führt, ferner der Bau eines Bahnübergangs, der Beleuchtung von Gleis und Straße und eine Werkstraße. Laut der eingereichten Planunterlagen ist pro Tag mit durchschnittlich 20 Rangierfahrten von Schienenfahrzeugen bei einer maximal höchstzulässigen Geschwindigkeit von 25 Kilometern in der Stunde zu rechnen. 

Alle, deren Belange vom Bauvorhaben berührt werden, können sich bis zum 6. März beim RP Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei der Stadt Butzbach schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planunterlagen äußern und Einwendungen erheben. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der Behörde. E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllen die Voraussetzungen laut RP nicht.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet die Behörde nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens im Planfeststellungsbeschluss. 

Comments are closed.