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Betrug wurde nicht nachgewiesen

GERICHT – 88-jährige Butzbacherin setzt sich mit Teppichreinigungsfirma auseinander / 1000 Euro Vorkasse 

BUTZBACH (jwn). Keine Beweise, keine Strafe. Als freie Männer können drei wegen des versuchten Betruges an einer 88-jährigen Butzbacherin den Gerichtssaal verlassen. Lediglich einer erhält ein Bußgeld von 350 Euro. 

Die Geschädigte ist eine weißhaarige alte Dame. Nur langsam und am Krückstock betrat die Rentnerin den Gerichtssaal des Jugendschöffengerichts in Friedberg. Angeklagt waren drei junge Männer. Der eine von ihnen, der Jüngste, war zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt. Deshalb findet der Prozess auch vor dem Jugendschöffengericht in Friedberg statt. 

Am 28. November vergangenen Jahres sollen diese drei Angeklagte versucht haben, die Butzbacherin zu betrügen, indem sie von ihr über 1000 Euro in bar für die angebliche Reinigung zweier Teppiche verlangten. Wenige Tage zuvor hatte die Rentnerin einen Flyer in ihrem Briefkasten in Butzbach vorgefunden, auf dem die preiswerte Bioreinigung von Teppichen angeboten wurde. Da die alte Dame trotz ihres fortgeschrittenen Alters noch sehr selbständig erscheinen wollte, rief sie die auf dem Flyer angegebene Telefonnummer an und vereinbarte mit dem Gesprächspartner einen Besuch. 

Nur eine halbe Stunde später tauchten bereits zwei seriös in schwarzen Anzügen und Fliege gekleidete Herren an ihrer Wohnungstür auf. Als sie Vorkasse in Höhe von 1000 Euro verlangten, die Rentnerin so viel Geld aber nicht zu Hause hatte, bestanden sie darauf, mit ihr zur Bank zu gehen, um sich das Geld sofort auszahlen zu lassen. Eine Bekannte, die bei der Rentnerin zufällig an diesem Morgen zu Besuch war, verhinderte den Gang zu Bank jedoch. Auch der Versuch der beiden Männer, die Besucherin in der Wohnung der Rentnerin von dieser zu trennen, um noch mehr Druck auf die alte Dame ausüben zu können, misslang. 

So zogen die beiden Männer, einer um die 50 Jahre und der andere um die 25 Jahre von dannen, nahmen dabei aber die beiden Teppiche zur Reinigung mit. „Weil die beiden so einen Druck gemacht haben, war ich völlig durcheinander und nur noch froh, als sie endlich gingen. Und zwar auch mit meinen Teppichen“, schilderte die 88-Jährige vor Gericht.

Ihre beiden Schwiegersöhne, die sie sofort benachrichtigte, ahnten jedoch den Betrug. Sie riefen umgehend in Bad Nauheim seriöse Teppichfirmen an und erlangten auf diesem Umweg die Telefonnummer, die auf dem Flyer stand. Denn den hatten die beiden Männer zusammen mit den Teppichen gleich wieder mitgenommen. Die sofortige Herausgabe der Teppiche wurde den Schwiegersöhnen jedoch mit dem Hinweis verweigert, dass die Teppiche gerade in Hanau behandelt würden. Ein erster Rückgabetermin verstrich dann wenige Tage später ergebnislos. Als die Schwiegersöhne daraufhin die Polizei benachrichtigten und dies den Männern telefonisch mitteilten, kamen an einem Samstagvormittag die drei Angeklagten. Der Jüngste von ihnen blieb im Auto. Die anderen beiden lieferten die angeblich gereinigten Teppiche ab. Allerdings nahm nicht die 88-Jährige die Teppiche entgegen, sondern ihre Schwiegersöhne. Als die auf Aushändigung einer Rechnung für die angebliche Teppichreinigung bestanden, kam es zu einer Rangelei. 

Ob die Teppiche tatsächlich gereinigt wurden, ob sie eventuell sogar mit Bio-Mitteln behandelt wurden, darüber gab es in der Gerichtsverhandlung unterschiedliche Aussagen. Jedoch kam es darauf  am Schluss auch gar nicht mehr an, denn die Verteidigung wies darauf hin, dass zwei der drei Angeklagten bei den Vertragsverhandlungen mit der alten Dame am 28. November gar nicht dabei gewesen seien und sie möglicherweise von einem Betrug gar nichts wussten. Ihnen fehlt damit jeglicher Betrugsvorsatz, wie die Verteidigung behauptet. Der Dritte, sollte er am ersten Tag überhaupt dabei gewesen sein – die drei sehen einander ähnlich – soll nur dabeigestanden und nichts gesagt haben. Auch ihm ist deshalb nur schwerlich der Betrugsvorsatz nachzuweisen. 

Da es sowieso aber nur beim Versuch blieb und keiner geschädigt ist, einigten sich Staatsanwaltschaft, das Gericht und die Verteidigung auf Freispruch für die beiden „Unbeteiligten“. Der Dritte, der an beiden Tagen mit vor Ort bei der Rentnerin war, erhielt hingegen ein Bußgeld über 350 Euro. Unbeantwortet bleibt damit die Frage, die ein großes deutsches Nachrichtenmagazin kürzlich stellte, ob nämlich hinter den drei Angeklagten eine polnische Familie steckt, die derlei Betrugshandlungen im großen Stil unternimmt.                                 

 

   

     

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