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Corona-Prämie aus eigenen Mitteln

Gesundheitszentrum Wetterau belohnt Mitarbeiter trotz ausbleibender Sonderzahlung des Bundes 

BAD NAUHEIM (hr). Der Bund hat eine Corona-Sonderzahlung für besonders belastete Klinikmitarbeiter beschlossen und lässt doch etliche leer ausgehen. GZW-Geschäftsführer Dr. Dirk Fellermann sieht dies kritisch und handelt.

Die Liste der Krankenhäuser, die Zahlungen aus dem Sondertopf erwarten, umfasst „nur“ etwa 15 Prozent der deutschen Hospitäler. Die Berechnung dessen, was die einzelnen Häuser erwarten dürfen, ist kompliziert und fußt auf mehreren Parametern. Einer davon, die Zahl der behandelten Corona-Patienten im Verhältnis zur Gesamtbettenzahl, führt zum Ausschluss nicht nur der Uniklinik Gießen, die in Mittelhessen die Verteilung der Corona-Patienten koordiniert, sondern auch der Häuser des Gesundheitszentrums Wetterau.

„Aufgrund unserer Bettenzahl müssten wir zwischen 1. Januar und 31. Mai insgesamt 50 Corona-Patienten behandelt und wieder entlassen haben, um in den Genuss einer Sonderzahlung zu kommen. Ebenso wie die Uni-Klinik Gießen liegen wir leicht darunter, unser Personal erhält deshalb kein Geld aus dem Bundes-Sondertopf“, erläutert Fellermann. 

Für die Mitarbeiter im pflegerischen Dienst sei dieser Ausschluss kaum nachvollziehbar. „Es macht kaum einen Unterschied, ob man innerhalb weniger Wochen 47 oder 53 schwerkranke Patienten betreut. Diese intensive Betreuung kostet nicht nur viel Kraft. Zusätzlich lebten alle in ständiger Anspannung, denn angesichts der Dynamik der Pandemie konnte niemand vorhersagen, was der nächste Tag bringen würde. Auch diese Anspannung zehrt an den Nerven und belastet“, betont der GZW-Geschäftsführer.

Dass die monatelang diskutierte Sonderzahlung nun zu einem Zeitpunkt komme, zu dem die zweite Corona-Welle gerade richtig Fahrt aufnehme und die Fallzahlen in den Krankenhäusern diejenigen des Frühjahrs bereits überstiegen, schaffe inmitten einer zweiten Krise in der Gesundheitslandschaft eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft der Glücklichen und der weniger Glücklichen“. 

„Dies ist fatal in einer Situation, in der die Mitarbeiter in allen Krankenhäusern vor einer weiteren und vermutlich noch stärkeren Herausforderung stehen und nun wieder mindestens ihr Bestes geben sollen“, so Dr. Fellermann. Er hat deshalb entschieden, die dem GZW aufgrund der Bundesberechnungen bei etwas höherer Fallzahl zustehende Sonderzahlung aus Krankenhausmitteln zu übernehmen. „Die Auswahl der Sonderzahlungsempfänger werde ich im Einvernehmen mit den Arbeitsnehmervertretern regeln“, erklärt Dr. Fellermann. 

2020 sei für die Krankenhausmitarbeiter in mehrfacher Hinsicht ein schwieriges Jahr gewesen. Wer nicht an vorderster Front in die Corona-Behandlung eingebunden gewesen sei, habe die den gesamten Krankenhausbetrieb betreffenden pandemiebedingten Umstrukturierungen und Auflagen mittragen müssen. Zugleich seien übliche Vergnügungen wie Betriebsfest oder Abteilungsfeiern entfallen. Für die gebe es einen Mitarbeiter „Prämienshop“, in dem besondere Leistungen mit Punkten belohnt werden, die man gegen attraktive Preise oder sogar Reisen eintauschen kann.  

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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