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Corona-Regeln weiter verschärft

Landkreis Gießen setzt am Samstag neue Allgemeinverfügung in Kraft / Appell: Symptome ernst nehmen

GIESSEN (pdg). Der Landkreis Gießen befindet sich mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 65,4 weiterhin in der zweithöchsten Warnstufe des Corona-Eindämmungskonzepts des Landes. Die Stadt Gießen verzeichnet einen Wert von 59. Die höchsten Inzidenzen verzeichneten gestern Mittag Pohlheim (209,5), Lollar (135,8), Rabenau (99,3) und Wettenberg (79,5). Die hohen Werte in diesen Kommunen lassen sich auf Infektionen innerhalb von Familien zurückführen, unter anderem nach Feiern oder anderen privaten Treffen, wie der Kreis mitteilt. Die hohen Werte der Gemeinde Rabenau hingen mit der vergleichsweise niedrigen Einwohnerzahl zusammen. Nach bestätigten Infektionen wurde Quarantäne für jeweils eine Kitagruppe in Staufenberg sowie Gießen angeordnet.

Vor dem Hintergrund der Infektionslage ist eine weitere Allgemeinverfügung vorgesehen, die ab Samstag, 24. Oktober, bis einschließlich 1. November in Kraft tritt. Damit setzt der Landkreis Schritte um, die das Hessen in einer Erweiterung des Eindämmungskonzepts vorsieht, unter anderem:

Private Feiern sind nur noch mit maximal zehn Teilnehmern zulässig (bisher 25).

Anwesende bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen – außer den Sporttreibenden – müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.

Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen in Innenräumen sind nicht zulässig. Im Freien sind maximal 100 Zuschauer zulässig.

Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Personen zulässig. Das Gesundheitsamt entscheidet auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Zahl gestattet werden kann.

Bei Veranstaltungen, Sportveranstaltungen sowie in Gaststätten müssen für jede anwesende Person mindestens fünf Quadratmeter begehbare Fläche vorhanden sein.

Für Besuche von Kinos, Theatern und Vergnügungsstätten sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, Gottesdiensten und Trauerfeiern gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen – auch am Sitzplatz.

Es gilt die dringende Empfehlung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auch während des Präsenzunterrichts ab der fünften Klasse.

 Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Menschen, die ein Symptom einer Atemwegserkrankung haben – beispielsweise trockener Husten, Fieber über 38 Grad, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Schnupfen – telefonisch ihre Hausarztpraxis oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel. 116117, kontaktieren und Kontakte zu anderen Personen unbedingt vermeiden. 

„Jedes Symptom eines Atemwegsinfektes, auch allein ein Schnupfen, kann Ausdruck einer Covid-19-Erkrankung sein“, erklärt Dr. Anja Hauri, Leiterin des Sachgebiets Hygiene im Kreisgesundheitsamt. „Wer einschlägige Symptome aufweist, sollte sich bitte selbst isolieren und umgehend Kontakt mit einem Arzt aufnehmen, der über die Notwendigkeit eines Tests entscheidet und über die weiteren Schritte beraten kann.“ In diesem Fall sollten Betroffene zu Hause bleiben, bis ein Testergebnis vorliegt, und Kontakte vermeiden. „Auch wer nicht getestet wird, sollte sich so verhalten, damit Übertragungen in jedem Fall verhindert werden.“ Notwendig sei eine Selbstisolation für mindestens fünf Tage und bis 48 Stunden nach Symptomfreiheit.

„Häufig erhalten positiv getestete Personen ihr Ergebnis eher, als es dem Gesundheitsamt vorliegt“, erklärt Hauri. „Das Gesundheitsamt nimmt in jedem Fall Kontakt auf, um über die weiteren Schritte zu informieren – auch wenn dies wegen der großen Zahl von Neuinfektionen eine Zeit dauern kann.“

Der Verwaltungsstab des Landkreises befindet sich in regelmäßiger Abstimmung mit dem Covid-19-Planungsstab des Landes. Voraussichtlich ab Montag werden 18 Bundeswehrkräfte das Team der Fall- und Kontaktpersonenermittlung verstärken. Damit werden in Kürze insgesamt rund 100 Mitarbeiter im Bereich tätig sein. Eine weitere Verstärkung ist vorgesehen. 

Landrätin Anita Schneider appellierte an jeden, verantwortlich zu handeln. Die kommunalen Ordnungsämter würden die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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