Die Räumung von Gräbern auf den Butzbacher Friedhöfen wird teurer

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Die Räumung von Gräbern auf den Butzbacher Friedhöfen wird teurer

BUTZBACH. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Butzbach wurde einstimmig die Erhöhung der Kosten für die Grabräumung auf den Butzbachr Friedhöfen beschlossen. - Unser Bild zeigt eine denkmalgeschützte Grabanlage auf dem Butzbacher Kernstadtfriedhof, die von Grabräumungen ausgenommen ist. 

BUTZBACH (dt). In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstagabend im großen Saal des Bürgerhauses mussten sich die Parlamentarier mit der 4. Änderungssatzung der Gebührenordnung im Rahmen der Friedhofsordnung der Stadt Butzbach beschäftigen. Der Ausschuss befürwortete nach Beratung einstimmig eine „Anpassung“ der Gebühren für die Grabräumung, die einmal der aktuellen Steigerung der städtischen Personal- und Betriebskosten und zum anderen der Erhöhung der Kosten nach der neuen Auftragsvergabe geschuldet sind. Über die Erhöhungen befindet die Stadtverordnetensitzung am 3. März abschließend.

Der Baubetriebshof der Stadt ist derzeit lediglich zuständig für die Räumung von Urnenreihengräbern (Wand), Urnenwahlgräbern (Wand) und der Urnenreihen- und Urnenwahlgräber (Baum). Hier ergibt sich eine Kostensteigerung um 20 Prozent, die an die Bürger weitergegeben wird. Alle übrigen Grabräumungen werden – nach einer Ausschreibung – an eine Firma vergeben. 

Die Räumung von Erdgrabstätten auf den Friedhöfen im Stadtgebiet war demzufolge mit Magistratsbeschluss vom 5.10.2021 für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024 neu ausgeschrieben worden. Generell gilt: Die Kosten, die der Stadt mit der Grabräumung durch Dritte – in der Regel einer Firma – entstehen, müssen zu 100 Prozent von den Nutzungsberechtigten der Grabstätten erhoben werden. Durch die nun erfolgte neue Auftragsvergabe ist es zur Erhöhung der Kosten gekommen. Diese macht – aus Sicht der Stadt – die durch den Ausschuss jetzt befürwortete Gebührenanpassung notwendig. 

Im Detail sollen dann – am Tag nach Veröffentlichung der 4. Änderungssatzung – folgende neue Räumungsgebühren gelten (in Klammern die bisherigen Gebühren): Das Reihengrab für ein Kind unter fünf Jahren bleibt kostenfrei, das Reihengrab/Tiefgrab für Erwachsene 186 Euro (bisher: 137 Euro), das Doppelgrab/Wahlgrab 310 Euro (256 Euro), das Urnenreihengrab/Erdgrab 100 Euro (60 Euro), das Urnenwahlgrab/Erdgrab 100 Euro (96 Euro), das Urnenreihengrab/Wand 60 Euro (50 Euro), das Urnenwahlgrab/Wand 72 Euro (60 Euro) und das Urnenreihen- und Urnenwahlgrab/Baum 72 Euro (60 Euro). 

Die Gebühren werden bereits mit dem Erwerb der Nutzungsrechte für die ausgewählte Grabstätte fällig. Für Grabstätten, die vor dem 30.6.2007 angelegt wurden, entstehen die fälligen Gebühren zum Zeitpunkt der tatsächlichen Grabräumung.  Gemäß § 10.1 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben ist die Stadt Butzbach gehalten, kostendeckende Gebühren von den Bürgern einzufordern. Es besteht – so die Auskunft des Rechtsamtes – nach dem Gemeindewirtschaftsrecht dazu ein gesetzlich geregelter „Erhebungszwang“. 

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