Drei Optionen für „Stützpunkt Nord“

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Drei Optionen für „Stützpunkt Nord“

GERÄTEHAUS – Ausschüsse beschäftigen sich heute mit neuem Standort der Feuerwehr Kirch-Göns

BUTZBACH (thg). Über den Bau eines Feuerwehrgerätehauses für den Stützpunkt Nord als Ersatz für das marode Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns
stimmten der Bau- und der Haupt- und Finanzausschuss heute in der Sitzung ab 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Nieder-Weisel ab. Zur Entscheidung hat der Magistrat eine Beschlussvorlage mit drei Optionen erarbeitet. 

Gemäß Magistratsbeschluss vom 9. Oktober könnte als Standort für das Feuerwehrgerätehaus das Grundstück in der Gemarkung Pohl-Göns, gewissermaßen gegenüber vom „Kirchengrundstück“ auf dem Festplatz, also außer halb von Kirch-Göns beschlossen werden, so die erste Möglichkeit. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Butzbach. Es fielen keine Kosten für ein Grundstücksgeschäft an.

Die „Alternative B“ sieht vor, dass als Standort für das Feuerwehrgerätehaus das Grundstück in der Gemarkung Kirch-Göns, das der Kirche gehört, festgelegt wird. Einem Erbbaupachtvertrag mit der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau würde zeitgleich zugestimmt. Der Magistrat würde zudem beauftragt, einen Versicherungsvertrag mit einem Anbieter für eine Versicherung von Bodenverunreinigungsrisiken/Umweltrisiken zu erarbeiten, über den dann der Haupt- und Finanzausschuss beraten soll.Es fallen insgesamt Kosten im Rahmen des Erbbaupachtvertrags in Höhe von knapp 177 200 Euro an, aufgeteilt auf 75 Jahre, denn so lange läuft der Vertrag. „Die Kosten der verschiedenen Varianten für die Versicherungsleistung sind hinzuzurechnen“, so der Magistrat.

Als Standort für das Feuerwehrgerätehaus wird im dritten Vorschlag ebenfalls das „Kirchen-Grundstück“ in Kirch-Göns genannt, ebenfalls verbunden mit der Zustimmung zum Erbbaupachtvertrag mit der Kirchenverwaltung. Auf den Abschluss einer möglichen Versicherung von Bodenverunreinigungsrisiken/Umweltrisiken würde bei dieser Option „aufgrund der Unwirtschaftlichkeit des vorliegenden Angebotes“ verzichtet, heißt es in der Beschlussvorlage. Damit fielen die genannten Kosten im Rahmen des 75 Jahre laufenden Erbbaupachtvertrags in Höhe von 177 200 Euro an. 

Der Magistrat hat im Oktober beschlossen, als Standort für das Feuerwehrgerätehaus für den Stützpunkt Nord das städtische Grundstück in der Gemarkung Pohl-Göns festzulegen. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hatte Mitte September den Antrag gestellt, das Kirchen-Grundstück zu nutzen. Am 15. Oktober beschloss das Parlament daraufhin, den Magistrat mit der Anpachtung zu beauftragen. Angebote von Versicherern sollten eingeholt werden. 

Bis dahin hatte es keinerlei Angebote von Versicherungen gegeben, die das bestehende „Altlastenrisiko“ versichern wollten. Über einen weiteren Versicherungsmakler wurde inzwischen ein Angebot zur Versicherung von Bodenverunreinigungsrisiken/Umweltrisiken zum Projekt Neubau Feuerwehrgerätehaus abgegeben. „Dieses Angebot bedeutet im Ergebnis, dass die Versicherungsprämie deutlich höher liegt als die Pacht für das Grundstück“, heißt es im Bericht zur Beschlussvorlage.

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