Ehemalige Jungscharmädels spenden für Freizeiteinrichtung „Uhu“

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Ehemalige Jungscharmädels spenden für Freizeiteinrichtung „Uhu“

BUTZBACH. 500 Euro kamen für die Freizeiteinrichtung „Uhu“ auf Initiative ehemaliger Jungscharmädels zusammen, die damit ihrer früheren Jungscharleiterin Lilo anlässlich ihres 80. Geburtstages eine Freude machen wollten.

Anlass war der 80. Geburtstag der früheren Jungscharleiterin Lieselotte Wagner

BUTZBACH (pi). Anlässlich des 80. Geburtstages ihrer früheren Jungscharleiterin Lilo starteten einige ehemalige Jungscharmädels eine kleine Überraschungsaktion. Es sollte eine gute Gelegenheit sein, sich bei Lieselotte Wagner zu bedanken. Sie und ihr Ehemann Reinhold hatten sich über Generationen hinweg mit ihrer hervorragenden Jugendarbeit in Nieder-Weisel verdient gemacht. Jedes Jahr gab es eine oder auch mehrere Freizeiten auf dem von allen so geliebten Uhu in Langenhain-Ziegenberg. So war schnell die Idee geboren, statt eines materiellen Geschenks eine kleine Aktion ins Leben zu rufen.   

Da das Dach der Freizeiteinrichtung aufwendig saniert wurde und der Träger, der Landheimarbeitskreis der Evangelischen Jugend e.V. (LAK), auf Spenden angewiesen ist, war allen klar, dass man dies mit der Spendenaktion unterstützen möchte. Schnell kamen 380 Euro an Spenden zusammen. Dies faszinierte einen ebenfalls mit dem Ehepaar Wagner durch Jugendarbeit geprägten Herrn, der sich spontan entschloss, die Summe aufzustocken. So konnten 500 Euro an den Uhu-Träger überwiesen werden. Auch die Pfarrerin von Nieder-Weisel, Cornelia Hankel, freut sich über diese Aktion, sie ist die 1. Vorsitzende des Landheimarbeitskreises der evangelischen Jugend.

Die Überraschung war gelungen, vor dem Haus ihrer Lilo wurden von ehemaligen Jungscharmädels zwei Lieder gesungen, die allen, egal welcher Generation, noch bestens bekannt waren. Lieselotte Wagner bedankte sich und freut sich ebenfalls über die großzügige Spende, da sie jahrelang im Vorstand der Einrichtung aktiv war und ihr der Erhalt des „Uhu“ sehr am Herzen liegt.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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