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Ehrenamts-Card: Anträge bis 30. April

Außerordentliches Engagement wird gewürdigt/Wetteraukreis informiert und nimmt Unterlagen entgegen

WETTERAUKREIS (pdw). Das Ehrenamt hat im Wetteraukreis schon immer einen hohen Stellenwert, auch wenn in diesen Tagen das Vereinsleben, wegen der Bestimmungen zur Eindämmung des Virus, in großen Teilen ruht. Eine Möglichkeit, andere oder sich selbst für ehrenamtliches Engagement zu würdigen, ist der Bezug der Ehrenamts-Card. Der nächste Termin zur Antragstellung ist der 30. April. Darüber informierte die Kreisverwaltung. Jedes Jahr werden Menschen, die sich im besonderen Maße ehrenamtlich engagiert haben, im Wetteraukreis mit der Ehrenamts-Card ausgezeichnet. Die Karte, die Vergünstigungen bei Institutionen und Anbietern, in Schwimmbädern und Museen ermöglicht, ist eine Anerkennung für weit überdurchschnittliche ehrenamtliche Leistungen.

„Die Ehrenamts-Card des Landes Hessen im Wetteraukreis ist ein gutes Mittel, diese oft im Stillen geleisteten großartigen Tätigkeiten nach außen sichtbar zu machen und hierfür ,Danke‘ zu sagen“, sagt Landrat Jan Weckler.

„Die Corona-Pandemie hat unserLand und die ganze Welt innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Viele Menschen sorgen sich vor Ansteckung, besonders ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Deshalb ist es besonders beeindruckend, dass allenthalben Initiativen entstehen, die Menschen in Notlagen nicht alleine lassen, sondern aktiv helfen. Das sind leuchtende Vorbilder und für viele ältere Menschen ein Zeichen der Hoffnung“, sagt Landrat Jan Weckler. 

,,Ehrenamts-Card-Besitzern bereitet es große Freude, sich in ganz unterschiedlichen Bereichen einzubringen, das Zusammenleben zu verbessern und mitzugestalten, etwa im Umsonstladen in Friedberg, bei den Grünen Damen mit ihren Besuchsdiensten, die zur Zeit leider nicht möglich sincL im Kneipp-Verein, aber auch als Ubungsleiter oder Flüchtlingshelfer. 

Das Engagement der EhrenamtsCard-Bezieherinnen ist immer breit gestreut und reicht von sportlichen, kulturellen und kirchlichen Bereichen bis hin zur Betreuung von Suchtkranken und Geflohenen. Bis zu 30 Wochenstunden werden von einzelnen Personen für das Ehrenamt geleistet“, lobt Landrat Weckler und betont: ,,Der Wert der ehrenamtlich geleisteten Arbeit ist unbezahlbar.“

Die Empfänger der „E-Card“ müssen mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche leisten und dies mindestens seit drei Jahren und weiter fortbestehend. Sie dürfen keine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Pauschalen, Vergünstigungen oder Lohnersatzleistungen, die über den reinen Auslagenersatz für das Ehrenamt hinausgehen, erhalten. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten oder Kopierkosten. 

Als Dankeschön werden den Inhabern der Card zahlreiche Vergünstigungenvon öffentlichen und privaten Sponsoren in Hessen eingeräumt. Die Liste der Anbieter ist im Internet zu finden unter: www.ecard-hessen.de.

Anträge für die Ehrenamts-Card können sowohl von Vereinen und Ehrenamtsorganisationen als auch von ehrenamtlich engagierten Privatpersonen bis zum 30. April gestellt werden. Die Anträge sowie die Richtlinien zur Vergabe sind erhältlich unter Tel. 06031/83-4111 oder auf der Homepage des Wetteraukreises: wetteraukreis.de, Stichwort Ehrenamts-Card.

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