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Einigung über Stellplatzsatzung

Beschluss im Butzbacher Bauausschuss einstimmig / UWG verweigert Zustimmung zu Bebauungsplänen

BUTZBACH (thg). Der Butzbacher Bauausschuss hat am Dienstag im Bürgerhaus den Entwurf des Magistrats für eine geänderte Stellplatzsatzung einstimmig befürwortet. In der Aussprache der Ausschussmitglieder ging es weniger um den Inhalt als um die Rahmenbedingungen. 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer vorletzten Sitzung auf Antrag von CDU, UWG und FDP eine Neufassung der Stellplatzsatzung verabschiedet. Bürgermeister Michael Merle hatte allerdings dagegen Widerspruch eingelegt. In einer kontroversen Diskussion in der vergangenen Sitzung des Parlaments kam man zur Einigung, der Magistrat solle einen neuen Entwurf erarbeiten. 

Mit dem am Dienstag vorgelegten Papier waren die Fraktionen offensichtlich einverstanden. Merle und CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler hatten wegen des Themas im Vorfeld telefoniert, der Bürgermeister hatte zudem die Fraktionen aufgefordert, ihre Vorschläge einzureichen. 

Für Ärger beim Ausschussvorsitzenden Holger Görlach sorgte die UWG-Fraktion. Vor dem Tagesordnungspunkt Stellplatzsatzung waren Aufstellungsbeschlüsse für zwei Bebauungspläne besprochen worden. In beiden Fällen hatte die UWG die Zustimmung verweigert. Fraktionsvorsitzende Gudrun Reineck begründete diese Haltung mit Vorwürfen an ihre Gruppierung. Investoren hätten gesagt, dass sie so nicht geplant hätten, wenn sie von einer Verschärfung der Stellplatzsatzung gewusst hätten. Da man sich künftig diesen Vorwürfen nicht aussetzen wolle, stimme man gegen die angestrebten Bauleitplanungen. 

Merle wies darauf hin, dass die Satzung auf der Tagesordnung stehe. Als Reineck dann sagte, dann müsse die Tagesordnung anders aufgestellt werden, reagierte Görlach. „Es gab keine Anträge zur Tagesordnung“, unterstrich er. Eingangs der Sitzung habe er gefragt, ob es Änderungswünsche gebe. Reineck räumte ein, dies sei dann ihr Fehler gewesen. 

Die von der UWG-Fraktionschefin genannten Vorwürfe seien in einer Ältestenratssitzung geäußert worden. Der Bürgermeister hatte dazu auch zwei Projektentwickler von jüngst vorgestellten Bauvorhaben eingeladen. Alle Fraktionen seien vertreten gewesen. Mit Blick auf diese Sitzung machte Merle deutlich, dass die jeweiligen Vorlagen eine eindeutige Formulierung enthielten: Es gelte die zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltende Stellplatzsatzung. 

Die wesentlichen Änderungen an der Stellplatzordnung sind zum einen eine Variante der Zahl der Plätze: So können ab einer Anzahl von sechs Wohneinheiten pro Gebäude zehn Prozent des Stellplatzbedarfs von jeweils vier Abstellplätzen für Fahrräder ersetzt werden. Stellplätze für Besucher sind künftig besonders zu kennzeichnen. Eine „begrenzte Möglichkeit der Ablösung“ besteht. So können ab sechs Wohneinheiten zehn Prozent der notwendigen Stellplätze abgelöst werden. 10 000 Euro pro Pkw- und 1000 Euro pro Fahrradstellplatz sind zu zahlen. 

Für Wohngebäude gilt die Regelung, dass bei einer Wohneinheit zwei Kfz-Stellplätze und drei Fahrrad-Abstellplätze zu schaffen sind. Bei Gebäuden ab zwei Wohneinheiten sind es 1,5 Pkw-Stellplätze und zwei Fahrradplätze je Wohnung. Die Regelung, dass bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten 1,25 Plätze errichtet werden müssen, fällt heraus. Bei Gebäuden ab zehn Wohneinheiten sind zusätzlich für Besucher 0,1 Autostellplätze pro Wohnung zu bauen. 

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