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Erinnerungslücken zur Schlägerei

GERICHT – Aufklärung von Aktionen in Butzbacher Spielothek und am Bahnhof vor zwei Jahren schwierig

BUTZBACH (jwn). Der Überfall auf eine Spielothek in Butzbach, der derzeit vor dem Friedberger Schöffengericht verhandelt wird, liegt schon fast zwei Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 23. Dezember 2016 in der Spielhalle in eine Schlägerei verwickelt gewesen zu sein, in deren Verlauf er mehrere Menschen verletzt haben soll. Durch den zeitlich weit zurückliegenden Vorfall gestaltete sich die Vernehmung der Zeugen schwierig.

In einer ersten Vernehmung hatte der Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen. Das bestätigte nun auch die Geschäftsführerin der Spielothek vor Gericht. An dem Abend vor Weihnachten seien zu später Stunde zwei stark alkoholisierte Russen in ihrer Spielhalle erschienen, die prompt Streit mit den übrigen Gästen bekommen hätten. Als die Geschäftsführerin die beiden besänftigen und sie um Ruhe habe bitten wollen, seien die Russen ausfällig geworden und hätten sie mit dem Ausruf „Halt‘s Maul“ zur Seite geschoben.

Daraufhin sei der hinter der Geschäftsführerin stehende Angeklagte eingesprungen, habe sich an ihr vorbeigedrängt und einem der Angreifer einen Fausthieb ins Gesicht verpasst. Als aus der Rangelei eine handfeste Schlägerei zu werden drohte, habe die Geschäftsführerin zusammen mit einem weiteren Gast die Streitenden auf die Straße geschoben und hinter ihnen die Tür abgeschlossen. Der Angeklagte soll jedoch in der Spielothek geblieben sein. „Ob die Schlägerei draußen vor der Tür weiterging und ob die Russen auch diejenigen waren, die kurz danach am Bahnhof jemanden zusammengeschlagen haben, kann ich nicht sagen, denn ich bin in der Spielothek geblieben. Und zwar zusammen mit dem Angeklagten“, sagte die Geschäftsführerin, die dem Angeklagten damit ein Alibi gab.

Zwei weitere Zeugen wollen an dem entsprechenden Abend gar nicht vor Ort gewesen sein und konnten demzufolge angeblich nur das wiedergeben, was ihnen selbst zugetragen worden sei. Das aber interessierte das Gericht nicht, es wollte die Augenzeugen persönlich vernehmen. Doch die waren der Einladung zur Gerichtsverhandlung nicht gefolgt. Deshalb konnte auch der zweite Vor-

fall am Butzbacher Bahnhof bisher nicht geklärt werden. Die Zeugin, die zu diesem Geschehen hätte aussagen sollen, war angeblich auch erst zum Tatort gekommen, als die Schlägerei bereits in vollem Gange war.

Wer die Schläger waren, habe die Frau nicht sehen können. Sie habe etwas abseits im Bahnhofsgebäude nur Zigaretten ziehen und dann wieder nach Hause gehen wollen. Auf dem Heimweg sei ihr das Opfer der Schlägerei auf seiner Flucht gefolgt. Mehr wisse sie nicht. Dass   sie an dem Abend der Polizei gegenüber jegliche Aussage verweigert habe, erklärte sie damit, dass sie an den Vorgängen nicht beteiligt gewesen sei.

Ein weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft besagt, dass der Angeklagte bei einer anderen Gelegenheit erst seine Lebensgefährtin geschlagen und sie dann, als unbeteiligte Dritte zur Hilfe kommen wollten, verprügelt und zusammengetreten haben soll. Darüber wurde nicht gesprochen, da der Angeklagte sich für die Verhandlung entschuldigt hatte. Der Prozess wird fortgesetzt.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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