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Es bleibt beim Kirchengrundstück

STÜTZPUNKT — Neubau für Kirch-Gönser Feuerwehr soll im Stadtteil ohne Altlasten-Versicherung erfolgen

BUTZBACH (thg). Über ein Thema, zu dem vermeintlich alles gesagt war, wurde gleichwohl am Mittwoch in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Bürgerhaus Butzbach ausführlich diskutiert. Es ging um den Feuerwehrstützpunkt Nord, sprich: das neue Gerätehaus für die Brandschützer aus Kirch-Göns. In der Ausschusssitzung hatte die Mehrheit der Kommunalpolitiker bereits die Variante C der Beschlussvorlage befürwortet, so war es auch in der Parlamentssitzung in namentlicher Abstimmung: mit 20 Ja-Stimmen von CDU und UWG, Teilen der FDP und einer SPD-Stimme bei Ablehnung von den übrigen Sozialdemokraten und den Grünen bei wenigen Enthaltungen. Demnach wird das so genannte Kirchengrundstück in Kirch-Göns nach Abschluss eines Erbbaupachtvertrags mit der Kirche mit dem Haus bebaut. Eine Versicherung für Schadensfälle, die aus Altlasten im Boden resultieren könnten, wird nicht abgeschlossen. 

CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler – zugleich Kirch-Gönser Ortsvorsteher – beschwor wie schon im Ausschuss die Parlamentarier, ein „einheitliches Bild“ gegenüber der Wehr abzugeben. Sie sollten nicht riskieren, dass „Kameraden den Dienst niederlegen, weil sie nicht mehr mit sich spielen lassen“. Von den Stadtverordneten aus den Göns-Dörfer, die gegen die Variante stimmte, sei er enttäuscht, denn sie riskierten die öffentliche Sicherheit. Um Geld könne es nicht gehen, beschließe man doch auch in der Sitzung, 511 000 Euro Mehrkosten für den Container-Kindergarten in Griedel. Man solle nicht eins gegen das andere ausspielen. 

Damit traf er auf Widerspruch von Holger Görlach (SPD), Ortsvorsteher in Griedel. Er ging auf die „unnachamliche Art“ Eulers ein. „Die CDU-Fraktion hat keinen Alleinvertretungsanspruch der Feuerwehr. Alle Fraktionen wissen um die Aufgaben und die Leistung der Feuerwehr.“ Eine solche Spaltung solle Euler künftig nicht weiterführen. Zudem sei die provisorische Kindertagesstätte in Griedel ein Kindergarten der Stadt Butzbach, um Kindern der Stadt eine Betreuungsmöglichkeit zu geben. 

Andreas Bösch hatte für die SPD als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zuvor die Kirch-Gönser Wehr unter anderem für das Fachliche gelobt. Das Verhalten in einer Ausschusssitzung nannte er allerdings Erpressung – gemeint war die Abgabe der Meldeempfänger der Einsatzabteilung. Bösch wies auch darauf hin, dass mit dem Bau auf dem Kirchengrundstück Kosten entstünden, die 100 Meter weiter auf dem städtischen Grundstück auf Pohl-Gönser Boden nicht anfielen. Dort könne ein Standort für die Zukunft gebaut werden. 

Susanne Schmidt (Grüne) griff ebenfalls diesen finanziellen Aspekt auf. Sie befürchtete aber auch, dass im Zusammenhang mit der Altlast auf die Stadt Kosten zukommen könnten wie für die Untersuchungen der Altlasten in der Färbgasse. Das Regierungspräsidium werde Auflagen machen. Der Boden des Kirchengrundstücks solle in Ruhe gelassen werden, um die Natur die Stoffe abbauen zu lassen. 

Dass dies im Kontakt mit der Luft besser funktioniere, führte FDP-Fraktionsvorsitzender Oliver Löhr an. Die Grünen verbreiteten Halbwahrheiten. 

Benjamin Seliger (CDU) wies darauf hin, dass der Förderbescheid des Landes für den Neubau nicht auf die Pohl-Gönser Fläche übertragbar sei. Außerdem störe ihn, dass der Magistrat trotz des vorherigen Stadtverordnetenbeschlusses vom 15. Oktober den Punkt noch zur Abstimmung stelle. 

Bürgermeister Michael Merle erläuterte, dass Mitte Oktober der Stadtverordnetenversammlung noch nicht alle Fakten bekannt gewesen seien, dies müsse aber vor einer Entscheidung der Fall sein. „Sie kannten noch nicht einmal den Pachtvertrag.“ 

Der Magistrat habe sich die Entscheidung, das Pohl-Gönser Grundstück zu empfehlen, nicht leicht gemacht, so Merle. Die Position des Gremiums habe er schon am 15. Oktober dargestellt. Aufgrund der Altlasten-Vorbedingung sei ein komplizierter Prozess in Gang gekommen unter anderem mit der Idee der
Erbpachtregelung. Die Pachtregelung sei nun eine „sehr faire Lösung“, zudem deutlich geringer als der Betrag, den die Kirche forderte und den auch ein Gutachten bestätige. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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