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GBM Glaum meldet Insolvenz an

UNTERNEHMEN – Rechtsstreit mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis um 900 000 Euro Schadenersatz

Oberkleen (pm). Das Metallbauunternehmen GBM Glaum aus Oberkleen hat nach mehr als 30 Jahren Insolvenz angemeldet und sieht damit in eine ungewisse Zukunft. Diesen Schritt unternahm am Montag die Gesellschafterversammlung der GmbH einstimmig und reagierte damit auf eine stark zugespitzte finanzielle Lage des kleinen mittelständischen Betriebes im Segment Fensterbau. Das teilt das Unternehmen mit.

Hauptgrund war neben der angespannten wirtschaftlichen Situation, die trotz boomender Baubranche „auf den enormen, teils ruinösen Wettbewerbsdruck in dieser Branche zurückzuführen ist“, aber ein aktuelles Rechtsstreitverfahren mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis ansässig in Bergisch-Gladbach. Dieser fordere für die Sanierung des Kreishauses Heidkamp einen Schadenersatz in Höhe von circa 900 000 Euro. 

Aus Sicht des Unternehmens ist dies ein nicht akzeptabler und sogar skandalöser Schritt, wie die Gesellschafter in einer Pressemitteilung einmütig erklären. Die Firma habe richtig gehandelt, die falsch ausgeschriebene Konstruktion nicht auszuführen, so das beauftragte Statikbüro. „Der Landkreis als öffentliche Hand ist in diesem Fall nicht der Geschädigte, sondern hat im Gegenteil mit seinem unseriösen und destruktiven Vorgehen die Insolvenz der GBM Glaum maßgeblich verursacht“, bekräftigte Gesellschafter Erich Reusch. 

Hintergrund ist der Auftrag für die Sanierung der gesamten Fensterfassade des Kreishauses Heidkamp, den die Firma GBM Glaum nach öffentlicher Ausschreibung gewann. „Doch im Planungsprozess fiel den technischen Fachplanern des Unternehmens auf, dass die berechnete Statik der Fassade untragbar und im Brandfall sogar eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte“, teilt Reusch mit. Man wirkte auf eine Korrektur der Planung hin, worauf aber der Landkreis als Auftraggeber die Beauftragung zurückgezogen habe, da man nicht gewillt war, Mehrkosten für eine zusätzliche Stahlkonstruktion in Kauf zu nehmen. So sei der Metallbaubetrieb auf den Kosten des bereits in der Fertigung befindlichen Auftrages sitzengeblieben. „Bezeichnenderweise wird die Fassade nach der Neuausschreibung, bei der die Firma GBM wissentlich außen vorgelassen wurde, nun genau in der Weise ausgeführt, wie es seinerzeit von den Fachplanern des Unternehmens und dem beauftragten Statiker eingefordert worden war“, schreibt Reusch. Dabei sei es besonders bitter, dass gerade eine öffentliche Institution zu solchen Methoden greife und versuche, das eigene Versagen auf private Dritte abzuwälzen. Die Gesellschafter Monika und Erich Reusch wiesen darauf hin, das sie bis zuletzt versuchten, die Firma finanziell zu stützen. Doch nach der Schadenersatzforderung blieb nur noch der Schritt die Insolvenz offiziell einzuleiten, um weiteren Schaden vom Unternehmen und den Gläubigern abzuwenden. „Ein Prozess dauert Jahre“, zitiert Reusch den beauftragten Anwalt. Wie die Zukunft des Unternehmens sowie der 20 Beschäftigten aussehen wird, müsse nun der eingesetzte Insolvenzverwalter entscheiden. 

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