Gebührenbefreiung für Bewirtung im Freien in Butzbach auch im Jahr 2021

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Gebührenbefreiung für Bewirtung im Freien in Butzbach auch im Jahr 2021

BUTZBACH (thg). Auch für das kommende Jahr soll die Stadt Butzbach auf die „Sondernutzungsgebühren“ für die Außenbewirtschaftung der Gastronomie und zudem für den Einzelhandel verzichten. Dafür votierte der Butzbacher Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Ferner soll der Magistrat prüfen, inwieweit die Vereine beispielsweise von der „Gestattungsgebühr“ von 30 Euro bei Veranstaltungen verschont werden können. 

Für die gewerbliche Sondernutzung sieht die entsprechende städtische Satzung vor, dass für die Sommermonate Mai bis September pro Quadratmeter eine Gebühr in Höhe von fünf Euro fällig wird. In den übrigen Monaten beläuft sich die Quadratmeter-Gebühr auf 2,50 Euro. 20 100 Euro nahm die Stadt im Jahr 2019 aus Sondernutzungsgebühren ein. Wegen der Umsatzeinbußen wegen Schließung und geringerer Sitzplätze im Rahmen von Hygienekonzepten entstanden den Gastronomen Einbußen wegen Corona. Im laufenden Jahr verzichtete die Stadt bereits auf Gebühren. Der Beschluss gebe „eine Hilfestellung für die Butzbacher Gastronomen im wirtschaftlichen Überlebenskampf“, so der Magistrat. 

In der Diskussion im Ausschuss hatte SPD-Fraktionsvorsitzende Vera Dick-Wenzel darauf hingewiesen, dass auch der Einzelhandel in der Innenstadt Not leide. Er solle in die Regelung einbezogen werden. Auch die Vereine, falls sie Feste veranstalten können, sollten von Gebühren befreit werden. 

CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler stimmte ihr zu. Alle Vereine merkten die Auswirkungen von Corona. Sein Fraktionskollege Markus Ruppel ergänzte, man müsse sich auch mit dem Wochenmarkt beschäftigen. 

Die Ausschussmitglieder diskutierten noch über die formalen Aspekte etwa unterschiedlicher anzuwendender Regelungen. So fielen etwa Stände, an denen Vereine auf Festen und Märkten Speisen und Getränke verkauften schon ins Gaststättenrecht. Ordnungsamtsleiter Jürgen Eheim wies darauf hin, dass ein Beschluss darüber genau geprüft werden müsse. Auch für die Marktstände gelte eine separate Satzung. 

Bürgermeister Michael Merle sagte, der Magistrat werde die Gebührenentlastungen prüfen. Ein Vorschlag soll bis zur ersten Sitzung im kommenden Jahr vorgelegt werden. 

 

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