Gehölze dürfen nur noch bis Ende Februar zurückgeschnitten werden

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Gehölze dürfen nur noch bis Ende Februar zurückgeschnitten werden

WETTERAUKREIS (pdw). Hecken, „lebende Zäune“, Sträucher und andere Gehölze dürfen im eigenen Garten sowie in Grünanlagen, Feldrändern oder Flussläufen nur noch bis zum 28. Februar „auf den Stock“ zurückgeschnitten werden. Auch Bäume abseits von Wäldern oder jenseits des eigenen Gartens sind davon betroffen. Bis zum ist dann 30. September ist nur noch ein schonender Rückschnitt zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung zulässig. Das teilt Naturschutzdezernent Matthias Walther mit.

Hecken oder kleinere Bäume müssen von Zeit zu Zeit stark zurückgeschnitten werden, um sie zu sichern oder zu gewährleisten, dass die Hecken weiterhin blickdicht bleiben. „Jedoch sollte das immer nur abschnittsweise durchgeführt werden“, rät Naturschutzdezernent Matthias Walther. Ansonsten sei der Eingriff für die Tierwelt zu groß. Er rät zu etwa 50 m langen Abschnitten, insgesamt sollte maximal ein Drittel des jeweiligen Bestands bearbeitet werden.

„So verteilt man die Pflegemaßnahmen auf mehrere Jahre. Das gibt bereits bearbeiteten Abschnitten die Möglichkeit, wieder auszuschlagen und nachzuwachsen“, so Walther. Unabhängig davon können darüber hinaus wenn nötig Lichtraumprofile geschnitten oder tief über Wege und landwirtschaftliche Flächen hängende Äste abgesägt werden. 

Schnittgut sollte ebenfalls bis Ende Februar beseitigt werden, damit in den aufgeschichteten Reisighaufen keine Vögel nisten. Sofern das Schnittgut nicht verwertet oder abgefahren wird, kann es vor Ort verbrannt werden. Einzelheiten dazu regeln die jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden, wo die Nutzfeuer auch angemeldet werden müssen. Aber auch hier gilt die Rücksichtnahme auf die Natur: Schnittgut darf nicht auf Standorten mit botanischen Besonderheiten gelagert oder verbrannt werden. Auch dürfen Reisighaufen, die schon länger lagern, nicht einfach verbrannt werden, da darin Tiere überwintern könnten. Ein Sicherheitsabstand von Nutzfeuern zu Wald, Baumbeständen und Gebäuden ist ebenso selbstverständlich. 

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