Gekühlte Lebensmittel entpuppten sich als eine Ladung aus Fenstern

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Gekühlte Lebensmittel entpuppten sich als eine Ladung aus Fenstern

Butzbacher Autobahnpolizei kontrollierte Brummis auf der Autobahn

BUTZBACH (ots). Endlich Urlaub und los geht´s in die wohlverdienten Ferien! Häufig wird der Schwung, den die Urlaubsfreude mitbringt, jedoch von Staus  ausgebremst. Um die ohnehin vollen Autobahnen in den Ferienzeiten  nicht vollends zu überlasten, hat der Gesetzgeber die  Ferienreiseverordnung eingeführt. Die Ferienreiseverordnung gilt für alle Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und Lastkraftwagen mit Anhänger  in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August eines Jahres jeweils in der  Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Diese Regel schränkt die Fahrzeiten des Schwerverkehrs auf deutschen Autobahnen zusätzlich zum  Sonntagsfahrverbot ein. Lastwagen dürfen daher auch an Samstagen, den Hauptan- und -abreisetagen, nicht unterwegs sein. Der Strom der  Urlaubsfahrer mit Pkw, Wohnmobil oder Gespann kann so besser fließen. Ob diese Verordnung auch eingehalten wird, kontrollierten jetzt die  Mitarbeiter der größten hessischen Polizeiautobahnstation in  Butzbach. 

Am letzten Samstag kontrollierten die Polizisten von 8 bis 14 Uhr auf der Bundesautobahn 45. Zwischen der Anschlussstelle Altenstadt bis zur Landesgrenze in Haiger/Burbach waren die Streifen  unterwegs. Im Rahmen der mobilen Kontrollen wurden insgesamt 13  Lastkraftwagen und ein Pkw kontrolliert. Dabei fielen fünf Verstöße gegen die Ferienreiseverordnung auf. Die Fahrer erwartet ein Bußgeld von 60 Euro, zu dem eine Bearbeitungsgebühr der Bußgeldstelle  in Höhe von 25 Euro dazu kommt. Die Fahrzeughalter werden wegen der  Verstöße ebenfalls herangezogen. Sie erwartet ein Bußgeld von etwa  150 Euro, zuzüglich Bearbeitungsgebühr. 

Einer der 13 Kontrollierten  war ein Kühltransporter. Verderbliche Waren sind von dem Fahrverbot  ausgenommen. Für dringend in der fortlaufenden Produktion benötigte  Artikel können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Statt der  erwarteten Lebensmittel, wie Früchten oder Fleisch, stellten die  Kontrolleure jedoch zu ihrer Überraschung Fenster im Lkw fest. Der  Fahrer konnte keine Ausnahmegenehmigung vorweisen, weshalb eine  Anzeige gegen Fahrer und Fahrzeughalter erfolgte. 

Bei jeder Kontrolle fallen aber natürlich auch andere Verstöße auf. So wurden im Rahmen  der Kontrollmaßnahmen vier Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Lenk-  und Ruhezeiten festgestellt, zwei Verstöße gegen das  Güterkraftverkehrsgesetz und an drei Fahrzeugen allgemeine Mängel,  wie z.B. ein defektes Licht, abgefahrene Reifen oder ähnliches.

Nach  Ansicht der Mitarbeiter der Butzbacher Autobahnstation hat sich die  Kontrolle gelohnt. Sie wollen, dass die Bürger sicher und erholt in  den Urlaub und zurück kommen, weshalb auch im nächsten Jahr sicher  wieder Kontrollen dieser Art durchgeführt werden.

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