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„Genehmigung kann sofort erteilt werden“

WINDKRAFT – Aktuelles zu Planungen im Stadtwald / Es fehlen nur noch Vertragsunterschriften der Stadt

BUTZBACH (thg). Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz „kann sofort erteilt werden“, allerdings stünden der Nachweis der Flächenverfügbarkeiten für den Eingriffsausgleich oder Kompensationen noch aus, damit das Regierungspräsidium (RP) Südhessen abschließend entscheidet. Das sagte Gerhard Morber von der Hessen-Energie, die den Windpark mit drei Anlagen im Butzbacher Stadtwald plant, am Mittwochabend im Bürgerhaus-Gruppenraum im Umweltausschuss. Demnach fehlen nur noch die entsprechenden Unterschriften der Stadt, um die grundsätzliche Erlaubnis zur Errichtung zu erhalten. 

Morber stellte zusammen mit Hessen-Energie-Geschäftsführer Dr. Hans-Peter Frank den aktuellen Stand der Entwicklungen im Genehmigungsverfahren dar. Die Ausschussmitglieder stellten noch weitere Fragen, die allerdings öffentlich bereits vor einiger Zeit aufgeworfene Frage, ob Butzbach aus dem Projekt aussteigen soll oder nicht, wurde in der Sitzung nicht aufgeworfen. Die Vertragsunterlagen liegen bei der Stadt. Bürgermeister Michael Merle sagte nach der Sitzung, er habe mit Frank vereinbart, zeitnah weitere Gespräche zu führen und die vorgetragenen Aspekte zu klären. Dann hätten die Gremien zu entscheiden. Einen von der Hessen-Energie vorgelegten ersten Vertrags-Nachtrag hatte die Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause abgelehnt (die BZ berichtete). 

Die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung zur Zeichnung von Pachtverträgen, die nur wirksam wird, wenn das RP den Windpark genehmigt, ist der von der Hessen-Energie gewünschte nächste Schritt im weiteren Planungsverlauf. Mit diesen könnten die ausführlich mit den Behörden besprochenen Maßnahmen und Planungen abgesichert werden. Ferner nannte Morber die „Waldmehrung“, die „Entsiegelung“ und einen Wanderhütten-Neubau sowie die Schaffung von Schutzflächen und Gestaltungen von Waldlichtungen für den Schutz des Wespenbussards als nächsten Schritt. Dies solle „gemäß den vorliegenden Genehmigungsbescheiden“ und in Absprache mit Hessen Forst erfolgen. 

Die Kompensationen und der Artenschutz kristallisierten sich in der Sitzung denn auch als Hauptpunkte heraus. Dort wo es möglich sei, sollten die Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen erfolgen, formulierte Morber als Ziel. Dies werde von der Behörde geprüft, nicht alles, was gefordert wird, könne auf Stadtfläche umgesetzt werden. Einiges werde auch auf Landesareal erfolgen. Dennoch benötige die Hessen-Energie von der Stadt ein Signal, wie weiter vorgegangen werden solle. Die Aufforstung und die Gestaltung von Waldrändern gehören zu den Maßnahmen. Der Vertrag sehe auch eine Nutzungsentschädigung in Höhe von einmalig knapp 54 000 Euro vor. 

Erst seit drei Jahren erhalten laut Morber Wespenbussard und Waldschnepfe verstärkte Aufmerksamkeit im Genehmigungsprozess für Windräder. Allerdings fehle ein Leitfaden. Für den Butzbacher Windpark bedeute dies, dass für die Waldschnepfe unter anderem durch Entnahme von Fichten der Lebensraum verändert werden soll. Für den
Wespenbussard ist vorgesehen, unter anderem bestimmte Einzelbäume zu entfernen, um mehr Insektenbestand zu erzielen, damit der Vogel Nahrung findet. Ferner muss ähnlich wie zum Schutz von Fledermäusen der Windpark bei Windgeschwindigkeiten unter 6,1 Meter pro Sekunde von Mai bis August tagsüber abgeschaltet werden. Dies sei aber „wirtschaftlich vertretbar“. Die Hessen-Energie geht von einer
Stromerzeugung von 26,2 Millionen Kilowattstunden pro Jahr aus. 

Morber führte an, dass die Stadt über die Laufzeit mit Pachteinnahmen von bis zu 2,7 Millionen Euro und bis zu 350 000 Euro Plus für Naturschutzmaßnahmen rechnen könne. Nach der Genehmigung bietet die Hessen-Energie einen Optionsvertrag an, damit die finanziellen Risiken bei ihr liegen, die EVB, die Stadtwerke Bad Nauheim und die Ovag hätten aber später die Möglichkeit, das Projekt zu übernehmen. Bislang werde auf Kosten dieser drei Institutionen gearbeitet. Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit und um in das Auktionsverfahren – Frank peilt Februar an – um den Betrieb des Windparks gehen zu können, bleibt noch die Windmessung abzuwarten. „Im Winter haben wir eine Aussage“, so Frank. 

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