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Gülle in Wasserschutzgebiet: EVB schaltet Behörde ein

BRUNNEN – Prüfung, ob Richtlinien auf Wiese in Espa eingehalten wurden

ESPA/BUTZBACH (thg). Eine Spaziergängerin aus Butzbach beobachtete vor drei Tagen, dass im Espaer Wasserschutzgebiet Gülle ausgebracht wurde. In der Nähe befindet sich ein Brunnen für die Butzabcher Trinkwasserversorgung. Weder die Gemeinde Langgöns noch die Stadt Butzbach oder die Polizei erklärten sich ihr gegenüber für zuständig, wie sie im Gespräch mit der BZ angab.
Zuständig ist die Energie und Versorgung Butzbach (EVB), die gestern bereits über den Vorfall Bescheid wusste. Laut Auskunft wurde die Untere Wasserbehörde beim Kreis eingeschaltet. Allerdings sei nach der Wasserschutzgebietsverordnung das Ausbringen von Gülle nicht eindeutig verboten. Die Frage, ob alle Richtlinien eingehalten werden, sei zu klären.
Die EVB wies aber darauf hin, dass kein Grund zur Sorge über das Trinkwasser aus dem Bereich besteht. Der dortige Brunnen sei vor einigen Jahren technisch aufgewertet worden, sodass beispielsweise entsprechende Keime herausgefiltert würden.

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