Gutachter befürworten auf Schulweg in Nieder-Weisel zwei Zebrastreifen

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Gutachter befürworten auf Schulweg in Nieder-Weisel zwei Zebrastreifen

Untersuchung der TU Darmstadt zur Nahmobilität Thema in der Sitzung des Ortsbeirats

NIEDER-WEISEL(amh). In der jüngsten Ortsbeiratssitzung in Nieder-Weisel, in der auch Bürgermeister Michael Merle und Melanie Geier vom Fachdienst Stadtentwicklung anwesend waren, wurde unter anderem über ein seit vielen Jahren diskutiertes Thema gesprochen: die Verkehrssituation in Nieder-Weisel und die Gefahren des Schulwegs.

Bürgermeister Merle erläuterte dem Ortsbeirat, dass der Stadt Butzbach die Möglichkeit geboten wurde, sich im Rahmen eines „Planungs-Checks Nahmobilität“ für ein Sicherheits-Audit vor Baumaßnahmen im Bestand der Hochschule Darmstadt, Fachbereich Bau- und Umwelt-Ingenieurwesen – Verkehrswesen, zu bewerben. Die Stadt habe als eines, von drei möglichen Projekten, die Prüfung sicherer Schulweg für Nieder-Weisel ausgewählt.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung stellte Geier dem Ortsbeirat in einer Präsentation vor. Die hauptsächliche Fragestellung sei dabei gewesen, ob es in Nieder-Weisel einen Bedarf für Fußgängerüberwege zur Sicherung der Schulwege gebe. Laut dem vorgestellten Auditbericht sind von den Wissenschaftlern mehr als 1500 Meter Straßenabschnitte, die auf den Schulwegen liegen geprüft worden.

Dabei kamen die Prüfenden zu der Feststellung, dass die Ortsdurchfahrt Butzbacher Straße/Zum Bahnhof Nieder-Weisel in einen westlichen und einen östlichen Bereich teilt. Die Schule wird von vielen Grundschulkindern besucht, weshalb die Querung der Ortsdurchfahrt eine notwendige Verbindung auf dem täglichen Schulweg darstellt. Bisher existiere jedoch keine gesicherte Überquerungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr. Und obwohl, besonders auf der Ortsdurchfahrt, nur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist, sei mit erhöhten Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs zu rechnen, was den Schülerverkehr zusätzlich erschwere.

 Da im Westen von Nieder-Weisel weitere Wohngebiete ausgewiesen wurden, die Grundschule jedoch im Osten liege, seien täglich viele Schüler, häufig pulkartig, auf den Straßen unterwegs. Das Sicherheits-Audit zeige, dass vor allem die Gehwege schmal seien und durch Hauskanten, Bewuchs und ruhenden Verkehr zusätzlich eingeschränkt würden.

DennAus diesem Grund seien inzwischen immer mehr „Eltern-Taxis“ zu bemerken, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und abholen, was aufgrund der geringen Platzverhältnisse jedoch zu einer weiteren Gefährdung der Schulkinder führe. Auffällig sei auch, so der Bericht, dass es kaum Überquerungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, besonders im Verlauf der Ortsdurchfahrt gebe.

Insbesondere aber auch die beiden Neubaugebiete „Engelsberg Nordwest“ westlich der Häuser Chaussee und „Hinter der Mauer“ an der Johanniterstraße erforderten für die Grundschulkinder einen Weg von 650 Meter zur Haingrabenschule, wobei die  Wegeverbindung deutlich zu verbessern sei, um Kindern frühzeitig Spaß am zu Fuß Gehen und damit die Nahmobilität näher zu bringen.  Die Gehwege seien aber zu schmal, Aufstellflächen für den Fußverkehr fehlten und besonders Kinder könnten das Verkehrsverhalten des Kfz-Verkehrs und die Geschwindigkeiten noch nicht einschätzen. Daher sei, auch  aufgrund der Kurvenlage des Knotenpunkts Häuser Chaussee/Butzbacher Straße, an dieser Stelle eine gesicherte Querung für den Fußverkehr einzurichten.

Die Verbindung zwischen „Zum Bahnhof“ und der Weiterführung in der Raiffeisenstraße sei ebenfalls unzureichend. Daher sei auch an dieser Stelle für den Schulweg Hoch-Weiseler Weg und An der Comturkirche ein gemeinsamer Fußgängerüberweg zu schaffen.

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis: „Aus ingenieurtechnischer Sicht wird die Anordnung zweier Fußgängerüberwege (FGÜ) an der Häuser Chaussee/Butzbacher Straße sowie Zum Bahnhof/Raiffeisenstraße erforderlich, um die Sicherheit für den Fußverkehr und besonders für den schutzbedürftigen Schülerverkehr zu verbessern.“

Bürgermeister Merle betonte, dass er beabsichtige, auf Grund des vorliegenden Gutachtens, unter Bezugnahme auf die hessische Verwaltungsvorschrift „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“, in der es heißt: „Die Sicherung der Schulwege ist gemeinsame Aufgabe der Straßenverkehrs-, Polizei- und der allgemeinen Ordnungsbehörde. In der Ausführung ist sie Angelegenheit der Straßenbaulastträger.“ die Schaffung der beiden Zebrastreifen anzuordnen. Dazu würden im Haushalt Mittel zur Verfügung gestellt. Als nächstes müsse die rechtliche Umsetzbarkeit der empfohlenen Maßnahmen geklärt werden und die Abstimmung mit Hessen Mobil erfolgen. 

Nach der Umsetzung der beiden, zumindest in Aussicht gestellten Zebrastreifen, möchte der Ortsbeirat auch prüfen lassen, ob ein weiterer Zebrastreifen, besonders für die Schüler aus Richtung Ostheim kommend, auf der Friedberger Straße möglich sei.  

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