Kinderchor gesucht für Abba-Show
26. August 2019
Nichts ist dort selbstverständlich
26. August 2019

Höhere Steuereinnahmen als geplant

BUDGETBERICHT – Erstes Halbjahr 2019 verläuft für Stadt Butzbach erfreulich, Herbst ist abzuwarten

BUTZBACH (thg). In der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erstattete die Finanzabteilung der Stadt Butzbach den Budgetbericht für das erste Halbjahr des laufenden Jahres. Unter dem Strich fällt er positiv aus. 

Bürgermeister Michael Merle sagte im Gespräch mit der BZ, dass von Mehreinnahmen derzeit auszugehen ist. Ein Nachtragshaushalt sei nach aktuellem Stand nicht notwendig. Ursprünglich war die Haushaltsplanung nur von einem Überschuss in Höhe von 8000 Euro ausgegangen. Dass ausreichend Erträge in die Kasse kommen, um Schulden abzubauen, sei derzeit nicht in Aussicht. Merle wies aber darauf hin, dass die Stadt unter anderem ihren Verpflichtungen im Zuge der vom Land abgelösten Kassenkredite nachkomme. 639 000 Euro hat Butzbach jährlich abzuzahlen. Merle erinnerte auch daran, dass die Stadt Kredite mit niedrigem Zinsniveau aufgenommen habe. 

Finanz-Abteilungsleiter Achim Thiel fasste wesentliche Punkte nach der Sitzung zusammen. Demnach zeigen sich im Budgetbericht des ersten Halbjahres die Budgets der städtischen Abteilungen insgesamt im Rahmen der anteiligen Planansätze.

Im Zuge der Veranlagung der Grundsteuer B ergäben sich für das laufende Haushaltsjahr Mehreinnahmen in Höhe von rund 150 000 Euro. Die höheren Einnahmen seien in den Baulandentwicklungen begründet.

Insgesamt seien Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro zu verzeichnen. Nach jetzigem Stand ist ein Erreichen des Planansatzes von rund 9,4 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr realisierbar.

Bislang gibt es auch zu den Gemeindeanteilen an Steuern – aus Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Familienleistungsausgleich – Erfreuliches zu vermelden. Entgegen der Steuerschätzung des Monats Mai dieses Jahres zeigt sich das zweite Vierteljahr zum 31. Juli „freundlicher als prognostiziert“. Die nächste Steuerschätzung bleibe für eine weitere Beurteilung abzuwarten und basiere auf den Orientierungsdaten des Landes. Der Finanzplanungserlass nebst Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung ab 2020 werde im September erwartet.

 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

Comments are closed.