Impfpflicht kein Problem, aber aktuelle Quarantäne-Vorschriften

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Impfpflicht kein Problem, aber aktuelle Quarantäne-Vorschriften

Pflegezentrum Rosengarten Kirch-Göns am Stichtag 15. März / Personalsuche gestaltet sich schwierig

BUTZBACH (thg). Gestern war Stichtag für die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gegen Covid-19, also für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen oder auch Pflegeheimen. Wer einen Nachweis nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 2500 Euro kosten kann. Darauf hatte das Land in einer Pressemitteilung hingewiesen. 

Im Pflegezentrum Rosengarten in Kirch-Göns gibt es keine Probleme mit der Impfpflicht. Das sagte Heimleiterin und Covid-19-Beauftragte Christiane Lippe. „Als die Impfpflicht beschlossen wurde, waren 80 Prozent unserer Mitarbeiter schon geimpft“, berichtet sie. Viele seien geboostert, einzelne doppelt. Die übrigen seien dann alle zur Impfung gegangen bis auf eine Mitarbeiterin, die aber eine Bescheinigung der Ausnahme vorweisen kann. Circa 50 Mitarbeiter hat der Rosengarten insgesamt von Pflege bis Küche. 65 Bewohner leben in der Einrichtung. 

Die Impfpflicht hat also in Kirch-Göns nicht für Abgänge gesorgt. Dennoch hat der Rosengarten Personalbedarf. So wird Ersatz benötigt für zwei Mitarbeiterinnen, die in Rente sind oder kurzfristig den Ruhestand antreten, ebenso für zwei Helfer, die ihre einjährige Ausbildung antreten und damit viel Zeit auch außerhalb der Einrichtung etwa im Blockunterricht verbringen. Allerdings sei es schwierig, ausreichend entsprechendes Personal zu finden. 

„Was uns aber zu schaffen macht, sind die Quarantäne-Vorschriften. Die sind im Moment unser größtes Problem“, sagt Lippe. Zumeist seien es im Rosengarten beschäftigte Mütter, die ausfielen. Die Heimleiterin führte ein Beispiel an. Ist ein Kind Kontaktperson eines infizierten Kindes in einer Kita, sei die Mutter verpflichtet, zu Hause zu bleiben. Oft sei es dann so, dass das Kind kurz darauf positiv getestet werde, dann wenig später auch die Mutter. In diesem Beruf sei es nicht möglich, sich mit einem einfachen Schnelltest freizutesten. Es müsse ein PCR-Test abgenommen werden, auf den dann auch noch zu warten sei. Damit falle eine Mitarbeiterin neun bis zehn Tage aus. Eine von ihnen sei zweieinhalb Wochen zu Hause gewesen, weil wie in dem beschriebenen Muster ein Fall nach dem anderen auftrat. So wurde die Kita wegen Corona geschlossen, dann das Kind und schließlich die Mutter positiv getestet. 

„Das sind alles Leute, die uns fehlen“, sagte Lippe. Es seien mehrere Leute zu Hause, die entweder keine Kinderbetreuungsmöglichkeit hätten, weil die Kita geschlossen ist, oder weil sie selbst, ein Kind oder der Ehepartner positiv getestet worden seien. Das führt dazu, dass das verbliebene Personal die Arbeit mit erledigen muss. Es werde auf freie Tage verzichtet, teils werde auch in der Mindestbesetzung gearbeitet, die sonst nur an Wochenenden üblich sei. Ersatz sei kurzfristig kaum zu bekommen. Die Zeitarbeitsfirma, mit der der Rosengarten zusammenarbeitet, habe einen Vorlauf von etwa einem Monat. „Zum Glück sind unsere Mitarbeiter so engagiert“, sagte die Fachfrau. Aber langsam nähere man sich nun außerdem noch der Urlaubszeit. 

Die Quarantäne ist zum Schutz der Bewohner, der so genannten vulnerablen Gruppen gedacht. Allerdings sei die geschilderte Quarantäneregel aber ein Nachteil für sie, wenn der Betrieb „ständig auf Sparflamme“ laufe. Im Rosengarten sind mehr als 90 Prozent der Bewohner geimpft, so die Heimleiterin. Ein hoher Prozentsatz davon sei geboostert. Die Besucherregelung erlaubt, dass jederzeit „so viel und so oft“ wie gewünscht Angehörige kommen können. Sie müssen ein negatives (Schnell-)Test-ergebnis vorweisen oder können einen Test im Haus absolvieren. 

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