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In sieben Schritten zum Notfallplan

NIEDER-WEISEL. LVM-Generationsbeauftragte Ulli Scholz berät zu Notfallplan und Vorsorgevollmacht. Text + Foto: win

Generationenberaterin Ulli M. Scholz informiert über Vorsorgevollmacht und rechtliche Bestimmungen

NIEDER-WEISEL (win). Was, wäre, wenn …? Sich schon frühzeitig mit den Themen Notfallplanung sowie Vorsorge auseinanderzusetzen, auch wenn sie noch so unwahrscheinlich und weit weg erscheinen, ist absolut sinnvoll! Dazu gehören zum Beispiel das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Viele tun sich damit schwer, sind ratlos und überfordert und schieben deshalb dieses komplexe Themen vor sich her. Doch Hilfe ist in Sicht: Ulli M. Scholz, Inhaberin der LVM-Versicherungsagentur in Lich, und nach intensiver Zusatzausbildung, mit Prüfung bei der IHK, seit letztem Jahr auch Generationenberaterin.

Im Zuge dieser Ausbildung hat sie sich Gedanken darüber gemacht, wie sie Menschen die Hemmung vor diesen Themen nehmen kann. Seit Juni bietet sie in ihren Info-Veranstaltungen ihre Unterstützung zu allen Themen der Notfallplanung an. Acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierten im Oktober bei ihrer 25. Veranstaltung von umfassenden Informationen und Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten. Aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen finden bis auf Weiteres keine Infoabende mehr statt. Sie werden aber – sofern es die Lage erlaubt – im kommenden Jahr fortgesetzt.

„Heute schon an morgen denken“ Umfassende Vorsorge beginnt mit einer Vorsorgevollmacht. Sie regelt die Situation, wenn die betroffene Person nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Zum Beispiel nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit. Egal ob 18 oder 80. Wer denkt, dass ohne Vollmacht die Ehepartner füreinander oder Eltern für ihre volljährigen Kinder entscheiden dürfen, unterliegt einem weitverbreiteten Irrglauben. Ohne Vorsorgevollmacht sind Entscheidungen von anderen Personen, im Hinblick auf Gesundheitsfürsorge, Rechtsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Vermögenssorge, schlichtweg nicht möglich. Ein durchdachter Notfallplan, inklusive notwendiger Vollmachten und Verfügungen ermöglicht die Selbstbestimmung und erleichtern Angehörigen die Regelung und Fortführung der notwendigen Schritte in einem Notfall. Die Notfallplanung greift auch die Themen, wie zum Beispiel die Aufbewahrung wichtiger Dokumente und den digitalen Nachlass auf, der in unserer heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auf den kostenlosen Infoabend folgt bei weiterem Interesse das persönliche Gespräch. Es soll zur Klärung der weiteren Schritte einer möglichen Notfallplanung sowie der Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dienen. Mit dem Notfallordner erhält die Notfallplanung eine übersichtliche Struktur, die im Ernstfall vor allem für die Angehörigen sehr hilfreich ist. Bis der Notfallordner komplett ausgefüllt ist, ist ein Zeitaufwand von ca. sechs bis acht Stunden erforderlich „Dann ist aber alles in trockenen Tüchern, und es ist ein unglaublich gutes Gefühl, alles geregelt zu haben“ berichtet Scholz, nicht zuletzt auch aus eigener Erfahrung.

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