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Insolvenzverwalter sieht Zukunft für Spedition Löhwing positiv

GAMBACH. Dunkle Wolken zogen über der Spedition Löhwing in Gambach auf. Das Insolvenzverfahren läuft, aber der Insolvenzverwalter sieht gute Chancen, dass die Lkw-Flotte nach einem Verkauf weiterfahren kann. Fotos: BZ

34 Mitarbeiter betroffen / Finanzielle Altlasten und Umsatzeinbruch / Verhandlungen mit Kaufinteressenten

GAMBACH (thg). Die Gambacher Spedition Löhwing ist insolvent. Allerdings sieht der Insolvenzverwalter Michael Ruthardt von der Kanzlei Mentor Societät AG in Hanau gute Chancen, den Betrieb fortführen zu können. Das sagte er auf Anfrage der BZ. 

Mit verschiedenen Interessenten führe er Gespräche, erklärte er. „Alle Kaufinteressenten, mit denen ich bisher verhandelt habe, sehen keinen Arbeitsplatzabbau vor“, sagte der Rechtsanwalt. Die vorläufige Betriebsfortführung sei ebenso sichergestellt wie die Auszahlung von Löhnen und Gehältern, Aufträge würden weiter abgearbeitet auch nach dem Insolvenzbeginn über das Vermögen der Unternehmen. Am 30. September war das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. 

Es handelt sich formal um zwei Insolvenzverfahren, auch wenn beide Verfahren wirtschaftlich sehr eng miteinander verbunden sind, so Ruthardt. So wurde er im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Thorsten Löhwing, Inhaber der Konrad Löhwing Spedition Güternah- und Fernverkehr e.K., zum Insolvenzverwalter bestellt. Über das Vermögen der eng mit der Spedition verbundenen Gambacher Transportgesellschaft wurde seine Kollegin, Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, zur Insolvenzverwalterin bestellt. Beide sind Fachanwälte für Insolvenzrecht. Mentor ist eine auf Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. 

Von der Insolvenz betroffen sind bei der Konrad Löhwing Spedition 21 Arbeitnehmer, bei der Gambacher Transportgesellschaft 13 Arbeitnehmer, insgesamt also 34 Beschäftigte. Mit 22 Einheiten werden die Transportaufträge abgearbeitet. Die Unternehmen, die im nächsten Jahr 75-jähriges Bestehen feiern, fahren Schüttgut wie Sand und Kalk, die Kunden sind Gießereien und die Glasindustrie. Das berichten Thorsten und Stefan Löhwing und Michael Löhwing-Deucker, die Söhne des am 1. Mai verstorbenen Inhabers der Konrad Löhwing Spedition und Alleingesellschafter der Gambacher Transportgesellschaft, Birger Löhwing. 

Im Gespräch mit der BZ berichten die Brüder von „finanziellen Altlasten“ des Unternehmens. Der Vater sei in der zweiten Jahreshälfte 2019 schwer erkrankt, weitergehende Regelungen zur Weiterführung des Betriebs hätten sich im Krankheitsverlauf nicht mehr treffen lassen. 

Um eine Weiterführung überhaupt gewährleisten zu können, übernahm nach dessen Tod  Thorsten Löhwing als Alleinerbe die Geschäftsführung beider Unternehmen. Sein einziges Ziel war, allen Beschäftigten beider Unternehmen ihren Arbeitsplatz zu sichern, und er entschied sich für eine geregelte Insolvenz mit der Aussicht auf eine Sanierung. 

Zwei Faktoren, die dem Unternehmen die Arbeit erschwerten, nannten Löhwings im Gespräch. So habe im Jahr 2019 ein Großkunde sein Werk umgebaut und keine Aufträge erteilt. Die daraus resultierenden Umsatzverluste hätten das Unternehmen in die finanzielle Bredouille gebracht. Restrukturierungen und neue Absprachen über Preise und Konditionen mit Kunden und Lieferanten seien getroffen worden. Für 2021 hätte das Unternehmen dann „in ruhigerem Fahrwasser“ weiterarbeiten können. 

Ein weiterer „Schlag“ sei allerdings ab März und April die Corona-Pandemie gewesen. Die finanziellen Folgen habe man nicht mehr ausgleichen können. Hilfen vom Staat habe es im größeren Stil nicht gegeben, weil die Unternehmen schon angeschlagen waren.

Auch die Brüder unterstrichen, dass der Betrieb weiterlaufe. Unter anderem seien bereits in der Übergangszeit ab Mai auch die notwendigen Lizenzen über das Regierungspräsidium gesichert und neue Aufträge akquiriert worden. 

Den Mitarbeitern sprechen sie ihren tiefen Dank dafür aus, dass sie mit ihnen gemeinsam durch die Krise gingen und dass kaum einer in Erwägung gezogen habe, den Betrieb zu verlassen. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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