Jedes Jahr die Gas-Anlage überprüfen

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Jedes Jahr die Gas-Anlage überprüfen

BUTZBACH. Eigentümer sind ab dem Hauptabsperrhahn des Hausanschlusses für die Sicherheit der Gasinstallation und den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung der Hausanlage selbst verantwortlich. Foto: BZ

Energie und Versorgung Butzbach weist auf Eigentümerpflicht zur „Hausschau“ mit Dokumentation hin

BUTZBACH (thg). Ist in einem Haus ein Gas-Anschluss in Betrieb, hat der Eigentümer eine Pflicht, auf die die Energie und Versorgung Butzbach (EVB) jetzt mit einem Informationsschreiben zur Abrechnung hinweist: die jährliche „Gas-Hausschau“. Wer sie nicht nachweisen kann, erhält bei Schäden unter Umständen keine Versicherungsleistungen. 

Die Gas-Hausschau verlangt zunächst kein Fachwissen. Sie kann aber von einem Installtationsbetrieb oder Schornsteinfeger übernommen werden. Wichtig ist dabei die Dokumentation in einem „Prüfprotokoll“. 

Grundstückseigentümer sind ab dem Hauptabsperrhahn des Hausanschlusses für die Sicherheit der Gasinstallation und den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung der Hausanlage selbst verantwortlich. Auch wenn als Mieter ein Dritter die Anlage nutze, trage der Eigentümer die volle Verantwortung, so die EVB. 

Es sei wichtig, die jährliche Sichtkontrolle zu dokumentieren und dies auch zu archivieren. „Denn sollte es zu einem Schadensfall kommen, müssen Sie gegebenenfalls Ihrer Versicherung oder auch vor Gericht nachweisen können, dass eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung stattgefunden hat“, schreibt der kommunale Energieversorger. Ein Prüfprotokoll-Bogen, der auf der Internetseite www.evb-butzbach.de heruntergeladen werden kann, führt durch die Schritte der Hausschau. Mit den eingetragenen Beobachtungen werde bewiesen, dass die Prüf- und Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. 

Ein Heizungs- und Sanitärfachbetrieb und der Schornsteinfeger bieten die jährliche Sichtkontrolle als Dienstleistung an. Sie garantieren die „saubere und lückenlose Dokumentation“ der Aufgabe. 

Sollten bei der persönlichen Hausschau des Eigentümers Beschädigungen oder Mängel auffallen, rät die EVB dazu, umgehend einen beim Versorgungsunternehmen eingetragenen Installationsbetrieb zu kontaktieren. Ein Verzeichnis ist ebenfalls auf der EVB-Homepage im Bereich Service zu finden. Es sei Eigentümern, Mietern oder auch Schornsteinfegern untersagt, an Gasinstallationen Arbeiten auszuführen. 

Die EVB weist zudem darauf hin, dass die Gas-Hausschau nicht die Wartung und Inspektion der Gasgeräte ersetzt. Alle zwölf Jahre werde eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung verlangt. Der Installateur untersucht unter anderem die Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit der Leitungen. 

Die Gas-Hausschau des Eigentümers umfasst unter anderem die Sichtprüfung der Leitungen auf Beschädigungen im gesamten Verlauf und die richtige Befestigung. An Leitungen darf nichts angehängt werden. Auch die Zuleitungen zu einem Gasherd sind zu überprüfen, ferner die korrekte Funktion ohne Rußablagerungen oder Geräuschbildung. 

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