Butzbacher Grünen-Antrag zurückgestellt / Behörde erläutert am 5. Oktober B3a-Planungsvereinbarung
BUTZBACH (thg). In einer Sondersitzung des Bau- und des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 5. Oktober, stellen sich Vertreter von Hessen Mobil den Fragen der Ausschussmitglieder zum Thema Planungsvereinbarung zum Bau einer Umgehungsstraße Butzbach.Das kündigte Bürgermeister Michael Merle in der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag im Bürgerhaus Griedel an. In der Sitzung wurde auch der Antrag der Grünen diskutiert, für die bestehende Bundesstraße 3 auf Höhe der Stadtschule in der Kernstadt Tempo 30 zu erwirken. Der Antrag wurde zurückgestellt.
Merle legte in der Sitzung den Ausschussmitgliedern den Entwurf der Planungsvereinbarung vor. Er besagt unter anderem, dass die Stadt Butzbach Planungen für die Vorbereitungen eines Baus der B3a beauftragen kann, wobei das Land die Kosten übernimmt. Ferner ist darin geregelt, dass bei einem entsprechenden ablehnenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Projekt nicht umgesetzt werden muss (die BZ berichtete ausführlich in ihrer Ausgabe vom 31. Juli).
Der Bürgermeister sagte, dass er den Text vorgelegt habe, damit sich die Fraktionen auf den Termin am 5. Oktober vorbereiten können. Gudrun Reineck kritisierte, dass das Papier erst nun vorgelegt worden sei, es seien bis dahin nur noch vier Wochen Zeit. Zuvor hatte Walter Strasheim-Weitz (Linke) schon die Frage des Zeitpunkts aufgeworfen.
Grünen-Fraktionsvorsitzende Jutta Schneider führte zum Tempo-30-Antrag aus, dass der Lärmaktionsplan als Grundlage der Argumentation dienen könnte, der Plan sei für Butzbach aber lückenhaft. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass der Plan beim Regierungspräsidium erstellt werde.
Merle sagte, dass schon vor drei Jahren in einer Ausschusssitzung dargestellt worden sei, welche Probleme es mit solchen Anträgen gebe. „Zwei Baustellen“ seien es dabei: nachts Tempo 30 einzurichten und die Einhaltung des Nachtfahrverbots für Lkw zu erreichen.
Ordnungsamtsleiter Jürgen Eheim zeichnete ausführlich die Chronologie nach, beginnend mit dem April 2017, als die Stadt einen Tempo-30-Antrag für die B3 unter Hinweis auf den Lärmaktionsplan 2016 an den Wetteraukreis gestellt hatte. Die Ablehnung wies auf den Fernstraßencharakter, die geringe Zahl von Anwohnern und die nur geringe Lärmpegelminderung hin.
2018 sei das Nachtfahrverbot für Lkw aufwändig zusammen mit der Polizei kontrolliert worden. Von zehn herausgewinkten Fahrzeugen verfügte nur eins über die „Be- und Entlader“-Ausnahmegenehmigung.
Der Datenschutz steht laut Eheim einer Erfassung von Lastwagen mit „Blitzern“ im Weg. Unterschiedliche Varianten seien bereits vorgelegt und abgelehnt worden unter anderem mit dem Hinweis, dass kein Generalverdacht gegen Lastwagenfahrer ausgedrückt werden dürfe.
13 von 250 Firmen in Butzbach, die auf eine schriftliche Anfrage an 400 Betriebe im Jahr 2020 reagierten, benötigen laut Eheim eine Genehmigung für Lkw-Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr. Würde der Zusatz „Be- und Entlader“ am jeweiligen Durchfahrtverbotsschild entfernt, könnte einfach „archaisch“ mit einer Liste der 13 Berechtigten sortiert werden, wer gegen das Verbot verstößt und wer nicht. Ob dieses Vorgehen gestattet und das Zusatzschild entfernt wird, ist derzeit noch offen.
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Stadt Butzbach mit ihren Kontrollen unabhängig von der Polizei werden wolle. Denn für die bisherige Art der Kontrollen seien das Know-how und stets auch acht Beamte der Polizei erforderlich, beginnend bei der Auswertung der Fahrerkarte bis hin zu Sicherheits-aspekten für die Mitarbeiter. Unter anderem wolle sich nun auch der Städtetag um die Problematik kümmern. Stadtauswärts sei entlang der Wohnbebauung in der Griedeler Straße ab dem Saint-Cyr-l’École-Platz bis zum Schnellrestaurant gegenüber der Tankstellen Tempo 30 nachts gewährt worden. Das seien 250 Meter. Die Stadt möchte erreichen, dass dies für beide Richtungen gilt. Wenn es schon schwierig sei, für nachts ein Tempolimit zu erreichen, dann seien die Erfolgsaussichten für tagsüber schlecht, sagte Merle.
Wie Eheim zum Beispiel von Tempo 30 auf Bundesstraßen in Usingen erläuterte, liegt der Fall dort anders. Sein Kollege in der Taunuskommune habe ihm gesagt, dass dort die Straßen unmittelbar an den Häusern entlangführe.
In der Diskussion gab Reineck als Anwohnerin der B3 zu bedenken, dass fließender Verkehr weniger schlimm sei als das „Stop-and-go“ etwa von Lkw. Tempo 30 tagsüber in Höhe der Stadtschule könne dies aber fördern und bedeute „Rückstau ohne Ende“. Der Grünen-Antrag soll nun wieder behandelt werden, wenn die derzeit laufenden Anfragen an Behörden geklärt sind. Dem stimmten die Ausschussmitglieder einmütig zu.