Keine Kita-Gebühr ohne „Gegenleistung der Gemeinde“

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Keine Kita-Gebühr ohne „Gegenleistung der Gemeinde“

Langgönser Ausschuss stimmt für Befreiung / 25 000 Euro im Monat Ausfall

Langgöns (ikr). Die Kindertagestätten der Gemeinde sind auf Grund der Corona-Krise seit dem 16. März geschlossen, daher sollen auch keine Benutzungsgebühren erhoben werden, da keine Gegenleistung seitens der Gemeinde erfolgt. Um dies zu beschließen, musste zuvor die Satzung entsprechend geändert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss folgte damit einem Antrag sämtlicher im Parlament vertretener Fraktionen einstimmig. Bürgermeister Reusch bat außerdem um Bestätigung des Gemeindevorstandsbeschlusses. Auch dieser passierte das Gremium einstimmig. Die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Gemeinde werden damit bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs ausgesetzt. Gleiches wurde ebenfalls einstimmig für die Kita „Arche“ im Ortsteil Lang-Göns beschlossen, die unter Trägerschaft der evangelischen Kirche steht. „Mit diesen Beschlüssen sind wir die Ersten im Landkreis”, unterstrich Jürgen Knorz (CDU).

Die finanziellen Auswirkungen der Schließungen belaufen sich auf ca. 25 000 Euro Ertragsausfall je vollem Monat. 

Zurzeit erfolgt für bis zu 20 Kinder in den Kindertagesstätten Mäuseburg und Fasanenweg im Kernort Lang-Göns sowie in der Kita „Löwenzahn“ in Niederkleen eine Notfallbetreuung. Bei weiter steigendem Bedarf könne auch in der Kita Dornholzhausen eine weitere Not-Betreuung erfolgen, berichtete Bürgermeister Reusch. Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geben, werden die Gebühren berechnet.

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