Keine Opposition in Kontrollgremien: Grüne klagen gegen Ovag-Besetzungen

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Keine Opposition in Kontrollgremien: Grüne klagen gegen Ovag-Besetzungen

Kritik an Besetzung von Posten in Konzern-Aufsichtsräten ausschließlich mit CDU- und SPD-Kandidaten

WETTERAUKREIS (pi). Die Große Koalition aus CDU und SPD hat sich darauf geeinigt, künftig die Aufsichtsräte im Kernbereich des Ovag-Konzerns (OVVG,  Ovag und Ovag-Netz) ausschließlich durch eigene CDU- und SPD-Kandidaten zu besetzen. Da die Aufsichtsräte für die Überwachung und Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung zuständig sind,  kontrolliert sich der Ovag-Konzern, der von SPD- und CDU-Politikern geleitet wird, damit in Zukunft selbst. Die Grünen kritisieren das undemokratische Besetzungsverfahren und werden laut einer Pressemitteilung dagegen klagen.

Dr. Udo Ornik, Vorsitzender der ZOV-Fraktion der Grünen, kritisiert die Haltung der CDU/SPD Koalition: „Das durch demokratische Wahlen bestimmte Kräfteverhältnis in der Verbandsversammlung spiegelt sich in den Aufsichtsräten nicht wider. Wir halten es für eine politische Unverfrorenheit und völlig undemokratisch, die Oppositionsfraktionen (40 Prozent der gewählten Vertreter:innen) aus den Aufsichtsgremien bewusst herauszuhalten.“

Die einseitige Besetzung eines Aufsichtsrats kann nach Einschätzung der Grünen fatale Folgen haben. Ein kommunaler Konzern, der nicht kritisch kontrolliert wird, neige zu Fehlentscheidungen, da Fragen kaum gestellt, Argumente und Ziele nicht mehr diskutiert würden. „In einem kommunalen Konzern, der die Daseinsvorsorge der Bevölkerung bei Strom, Gas und Wasser im Verbandsgebiet ganz oder in Teilen garantiert, müssen auch politische Vorgaben gemacht und finanzielle Risiken, die der Konzern eingeht, beleuchtet werden können“, so Heike Roth, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen.

„In diese Gemengelage“, so Ornik, „passt, dass in jüngster Zeit Fragen in der Verbandsversammlung zur Geschäftspolitik der Ovag mit dem Hinweis abgelehnt werden, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse. Eine Kontrolle dessen, was das kommunale Unternehmen tut oder lässt, ist deswegen den gewählten Abgeordneten der Opposition nicht mehr möglich.“

Eine Klage in der letzten Wahlperiode wurde vom Verwaltungsgericht mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass Fristen nicht eingehalten wurden. Das Gericht hatte allerdings in seiner Stellungnahme dem ZOV-Verbandsvorstand geraten, dafür zu sorgen, dass die Aufsichtsräte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Hessischen Gemeindeordnung gleichermaßen mit Frauen und Männern besetzt werden sollen. Auch dies sei in dieser Wahlperiode nicht geschehen, so die Grünen. 

Diesmal sehe man sich gut vorbereitet und werde trotz der Kürze der Zeit Klage einreichen.

In der ZOV-Verbandsversammlung haben CDU und SPD 30 von 51 Sitzen. Sie bilden eine Koalition, auch im ZOV-Verbandsvorstand. Der empfiehlt mit Mehrheit der Gesellschafterversammlung der Unternehmensholding, der OVVG, die Besetzung der politischen Vertreter in den Aufsichtsräten. Für die Kernbereiche OVVG (neun Aufsichtsräte), Ovag (neun), Ovag Netz (sechs) wurden nur SPD und CDU-Mitglieder empfohlen. 

Für den VGO wurde ein Grüner als einziger Vertreter der Opposition empfohlen. Außerdem 17 Vertreter der CDU und der SPD. Die Gesellschafterversammlung der OVVG hat das akzeptiert. 

Der Frauenanteil bei den Aufsichtsräten beträgt nur etwa 30 Prozent. 

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