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Keine vorzeitigen Haft-Entlassungen

Arbeit nach Pandemieplan: Coronavirus auch in Justizvollzugsanstalten in Butzbach und Rockenberg Thema

BUTZBACH (thg). Die Coronavirus-Krise wirkt sich auch auf Bereiche aus, die sich abseits des öffentlichen Lebens hinter verschlossenen Türen befinden: die Justizvollzugsanstalten. So sind in der JVA Butzbach derzeit alle Arbeits- und Ausbildungsbetriebe im dortigen Werkhof geschlossen. Weiter gearbeitet wird in der Küche, der Metzgerei, den Bauhilfsbetrieben (Elektro, Installateure, Metall und Holz), die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Anstalt notwendig sind, sowie in den Hausarbeiterstellen. Das teilt ein Sprecher des Justizministeriums mit. Wegen der zusätzlichen Belastung der Arbeit in den Anstalten laufen alle Presseanfragen nur über das Ministerium. 

Wie der Sprecher weiter mitteilte, erhalten die Gefangenen, die nun nicht arbeiten können, auch kein Geld aus diesen Tätigkeiten. „Wir gehen davon aus, dass auch die JVA ein Spiegel der Gesellschaft ist, dort sind die Folgen von Betriebsschließungen die gleichen.“ Allerdings werde die Versorgung der Inhaftierten sichergestellt. 

Für die Anstalten in Butzbach und Rockenberg gelte, dass es ruhig unter den Häftlingen sei. Sie seien auch über die Lage informiert, die Nachrichten würden nicht von ihnen ferngehalten. Das Sportprogramm finde statt, entsprechend den geltenden Regelungen wie zum Beispiel Einhaltung von Abständen.Sie fänden nur noch stations- oder wohngruppenweise und in Kleingruppen statt. Sport finde zudem bevorzugt im Freien statt. Die Anstalten wurden gebeten zu prüfen, welche Alternativen den Gefangenen nach Einstellung der bestehenden Aktivitäten zukünftig angeboten werden können.  

Hinter den aktuellen Abläufen steht ein Pandemieplan für die Anstalten, der im Jahr 2007 entwickelt wurde. Aktuell ist in den Justizvollzugsanstalten kein Fall einer oder eines an einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bekannt. Bereits getroffene Maßnahmen seien das Tragen von Mundschutz und Händedesinfektion von Bediensteten in bestimmten Bereichen, aller Externen, die den Anstaltsbereich betreten, sowie der Gefangenen im Zugangsbereich. 

Das Besuchsrecht sei komplett eingeschränkt worden, so der Sprecher. Anwälte oder Angehörige von Konsulaten könnten aber die Gefangenen sprechen. Als Kompromiss können die Anstalten verlängerte Telefonzeiten gestatten. Auch Videoanrufe könnten erlaubt werden. 

Für neu aufzunehmende Gefangene wurden einzelne Anstalten als Eingangsstrafanstalt eingerichtet. Eingangsuntersuchungen würden in Schutzkleidung mit Atemmasken absolviert. Dies gelte vor allem bei Corona-Verdacht, also etwa bei Fieber. 

Auch auf die Bediensteten beziehe sich eine erhöhte Wachsamkeit. So sollten Mitarbeiter mit Fieber nicht zum Dienst kommen. Zudem sollten zur Vorbeugung Bedienstete im Alter ab 60 Jahre nicht mehr ihren Dienst leisten. 

Der Ministeriumssprecher wies auch darauf hin, dass nach bestimmten Urteilen derzeit keine Aufnahme in die Anstalten erfolgt. Das gelte etwa für Ersatz-Freiheitsstrafen, wenn also beispielsweise jemand eine Geldstrafe nicht beglichen hat. Auch bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr gelte die Regelung, wenn für die öffentliche Sicherheit keine Gefahr besteht. Gewalt- und Sexualtäter würden aber immer aufgenommen. Freigänger im offenen Vollzug müssten indes nicht zurück in die Anstalten. Überlegungen, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu unterbrechen oder Insassen früher zu entlassen, gibt es laut Ministeriumssprecher nicht. 

Ergäbe sich bei einem Zugang oder bei bereits inhaftierten Gefangenen der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus, würde er sofort in den Isolierbereich verlegt. Die Behandlung der Kranken erfolgte unter Beachtung der aktuellen Behandlungshinweise von Robert-Koch-Institut und Sozialministerium. Für die gesunden Gefangenen fände nur noch eine Grundversorgung statt.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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