Kita-Personal reicht nicht aus: Eltern können sich Ausfall erstatten lassen

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Kita-Personal reicht nicht aus: Eltern können sich Ausfall erstatten lassen

Butzbacher Stadtverordnetenversammlung beschließt Antrags-Regelung für Monat Juli 

BUTZBACH (thg). Ausgefallene Betreuungszeiten in städtischen Kitas können sich Eltern auf Antrag erstatten lassen. Einen entsprechenden Antrag des Magistrats verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung – gegen die Stimmen der UWG. Sie hätte sich eine Ausschussberatung gewünscht. Der Magistrat rechnet mit Mindereinnahmen in Höhe von 54 000 Euro, die im Personalbudget verfügbar seien.

Auch im zu Ende gehenden Kindergartenjahr habe es erhebliche Ausfälle gegeben. In diesem Jahr haben 18 Mitarbeiter bereits 413 Krankheitstage, drei schon jeweils mehr als 30. 14 Mitarbeiterinnen seien in Elternzeit, für fünf gelte ein Beschäftigungsverbot, sprich: Sie sind schwanger. Allein damit fehlten 182 Betreuungsstunden. 

Auch mit den jüngsten und bevorstehenden Neueinstellungen sei das nicht aufzufangen. Offen seien derzeit in den Kitas zwei Leitungsstellen und zwei Stellvertreterstellen. 15 Kräfte für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren werden gesucht. Auch 14 U3-Betreuer würden gebraucht. 

Sofern ein Betreuungsmodul in einer Kita nicht angeboten werden kann, weil Personal wegen Arbeitsunfähigkeit oder pandemiebedingt ausfällt, wird die Benutzungsgebühr erstattet. Notwendig ist aber ein Antrag. Die Erstattung für die ausgefallenen Tage eines Monats berechnet sich anteilig auf der Basis von 20 Betreuungstagen. Die Regelung in der Kita-Gebührensatzung gilt für Juli. Ab August gelten die Gebührensätze weiter, die auch für das bisherige Kindergartenjahr bestanden. 

Auf mögliche Anreize für neues Personal angesprochen, sagte Bürgermeister Merle, dass die Bezahlung zwar wichtig sei, aber nicht nur. Die Arbeitsbedingungen sollten verbessert werden. Die Stadt investiere viel in die Kitas. Schon im Jahr 2020 habe der Magistrat beschlossen, die Mindeststandards der Personalausstattung schnellstmöglich und nicht wie vorgeschrieben erst zum 1. August dieses Jahres mit Verlängerung der Frist bis zum 31. Juli nächsten Jahres umzusetzen. Auch in die Ausbildung soll investiert werden. Würde Butzbach nach der nächsthöheren Vergütungsruppe bezahlen, wären das zusätzliche Ausgaben von 300 000 Euro. Das Thema werde nach der Sommerpause vorgestellt. 

CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler geht davon aus, dass die Personalsituation im Herbst nicht einfacher werde. Die Frage „Wer zahlt mehr?“ sei nicht der Weisheit letzter Schluss. Im Haupt- und Finanzausschuss müsse darüber gesprochen werden, möglicherweise müsse an der „Grundsteuerschraube gedreht werden“. 

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