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Kommune muss Holz selbst verkaufen

WALD — Amtsleiter Bernd Müller informiert über Neuregelung / Hessen Forst kann weiter bewirtschaften

BUTZBACH (thg). Die Stadt Butzbach braucht einen neuen Holzvermarkter. Hessen Forst darf diese Dienstleistung nicht mehr erbringen. Der Weilroder Forstamtsleiter Bernd Müller empfahl jüngst im Umweltausschuss der Stadt, sich der Gemeinschaft von mehr als 20 Taunus-Kommunen für die gemeinsame Vermarktung des eingeschlagenen Holzes anzuschließen. 

Wie Müller berichtete, verfügte das Kartellamt, dass Hessen Forst eine zu große Marktmacht besitze, wenn die Behörde neben dem Holz aus dem Staatswald auch die Mengen der Kommunen vermarktet. Auf der Anbieterseite solle mehr Vielfalt entstehen. Daher sei bis Ende des Jahres Schluss mit dieser Dienstleistung für die Stadt Butzbach. Diese sei nun aufgefordert, eigene Strukturen aufzubauen. Da eine Kommune allein wohl keine guten Preise gegenüber den Holz-Konzernen erzielen würde, riet Müller zu einem Zusammenschluss mit gemeinsamer Vermarktung. 

Zugleich empfahl er Butzbach, den Blick auf den Taunus zu richten, denn mit dieser Region gebe es zusammenhängende Waldflächen, in andere Richtungen nicht in dieser Form. „Der Wald und die Waldstruktur in der Wetterau sind anders.“ Etwa 25 Taunus-Kommunen hätten Interesse bekundet, sich zu einer Gemeinschaft zusammenzuschließen, voraussichtlich als öffentlich-rechtliche Anstalt. 100 000 bis 150 000 Festmeter lieferten diese Kommunen pro Jahr. Das sei auf dem Markt eine nennenswerte Menge. Butzbach schlage jährlich 16 000 Festmeter ein. Das Forstamt Weilrod kümmere sich derzeit noch um 100 000 Festmeter Holz aus Staats- und Kommunalwald zusammen. 

Für die Neugründung gebe es auch Fördermittel, zu einem späteren Zeitpunkt müsse sich die Gemeinschaft aber selbst tragen. Bislang zahlten die Kommunen 2,50 Euro pro Festmeter an Hessen Forst, dies sei dann nicht mehr der Fall. 

Die Waldbetreuung kann bei Hessen Forst bleiben. Das Holz werde weiter aufgearbeitet und am Weg abgelegt, die Daten zum Holz würden dann an den neuen Vermarkter übermittelt, der dann das Holz anbietet. Auf Nachfrage unterstrich Müller, dass nur Holz eingeschlagen wird, für das auch ein Abnehmer vorhanden ist. Denn dabei handele es sich um „verderbliche Ware“. 

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