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Landwirte suchen Erntehelfer

Wetteraukreis informiert über Hinzuverdienst und Quarantäne-Ausnahmen für ausländische Arbeiter

Wetteraukreis (pdw) Die Landwirte haben viel auf den Feldern zu erledigen. Nicht nur der Spargel muss gestochen werden. Gemüse, Salat und anderes mehr müssen gesetzt und gepflegt werden. 

Im vergangenen Jahr haben laut Wetteraukreis fast 300 000 „nicht ständige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft“ mit dafür gesorgt, dass gesät, gepflanzt, gepflegt und geerntet wurde. In Zeiten von Corona ist das nicht mehr so leicht. Bis Ende März galt ein Einreiseverbot für Saisonarbeiter. Es wurde gelockert, im April und Mai dürfen jeweils 40 000 Saisonarbeiter einreisen, deutlich weniger als in den Vorjahren. 

Jobben als Erntehelfer

Die Lücke schließen sollen fachfremde Erntehelfer, die sich auf verschiedenen Internetplattformen finden können. So etwa auf der Seite www.agrarjobboerse.de, wo man den Wohnort eingibt und den Radius, in dem gesucht werden soll. Dort suchen zum Beispiel Unternehmen aus Rosbach und Wölfersheim Gärtner. Hauswirtschafter werden in Bad Vilbel, Ranstadt und Wöllstadt gesucht. Man kann aber auch sich selbst und seine Fähigkeiten in diese Jobbörse eingeben. Aus der Region haben sich vor allem Erntehelferinnen und Erntehelfer, etwa aus Bad Vilbel, Karben oder Butzbach zum sofortigen Arbeitsbeginn in der Landwirtschaft bereit erklärt.

Bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich, dazu gehört auch die Lebensmittelversorgung, bleibt das Nebeneinkommen in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober anrechnungsfrei bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis, informiert der Kreis. Das bedeutet, dass Menschen, die jetzt in Kurzarbeit sind, eine Hinzuverdienstmöglichkeit bis zu 100 Prozent des eigentlichen Nettolohns haben.

Eine Quarantäne von 14 Tagen nach ihrer Einreise gilt nach Angaben des Kreises nicht für Saisonarbeitskräfte, die „zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme in die Bundesrepublik einreisen unter der Voraussetzung, dass für ihre Unterbringung und ihre Tätigkeit betriebliche Hygienemaßnahmen in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe“ ergriffen werden. Diese Maßnahmen müssen mit einer Absonderung vergleichbar sein und das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestatten. 

Mit anderen Worten: Saisonarbeiter, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, dürfen in den ersten 14 Tagen ihre Unterkunft nur zum Zweck der Arbeit verlassen. Der Einkauf von Lebensmitteln oder sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs muss über Dritte erfolgen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsaufnahme beim Gesundheitsamt in Friedberg anzeigen. 

Landrat Jan Weckler zeigte sich erleichtert über die Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte.

Auf der Internetseite des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), llh.hessen.de, gibt es eine Übersicht über Jobbörsen sowie Informationen in Zusammenhang mit der Saisonarbeit.

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