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Lösung für Musikschule in Aussicht

Grundsatzbeschluss für Umzug in ehemaliges Butzbacher Arbeitsamt Thema im Sozialausschuss 

BUTZBACH (thg). Ein Grundsatzbeschluss zur Unterbringung der Musikschule Butzbach in den Räumen des ehemaligen Arbeitsamtsgebäudes in der August-Storch-Straße steht auf der Tagesordnung des Sozialausschusses der Butzbacher Stadtverordnetenversammlung am Montag, 15. Februar, ab 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Kirch-/Pohl-Göns. 50 000 Euro stehen für allgemeine Planungen im Haushalt bereit.  

Bislang nutzt die Musikschule seit 2014 Räume im „Jugendbahnhof“, dem ehemaligen Ostbahnhof. Das Gebäude in der Griedeler Straße hat die Stadt Butzbach seit 2003 von der Hessischen Landesbahn (HLB) gepachtet, die die Flächen aber nun für eigene Zwecke benötigt (die BZ berichtete). Schon im Herbst vergangenen Jahres endete das Pachtverhältnis offiziell, spätestens zum 1. Oktober dieses Jahres soll das Gebäude an die HLB zurückgegeben werden. 

In der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Arbeitsamt sind laut Stadtverwaltung nur noch wenige Bewohner untergebracht. Anfang Februar waren es noch zwölf. Sie beziehen in den nächsten Wochen andere Räume, womit das Haus dann leerstünde. 

Musikschulleiterin Marion Adloff hatte bereits vor einigen Monaten in einer Sozialausschusssitzung berichtet, dass sie sich vorstellen könnte, dass nach einem Umbau die Musikschule dort Räume nutzt. In Abstimmung der Musikschule und des Fachdienstes Soziales und Bildung gibt es Überlegungen, mehrere Räume oder auch ein Stockwerk der Musikschule zur Verfügung zu stellen. 

„Details, wie neue Raumaufteilungen und notwendigen Umbau- und Renovierungsarbeiten, sind nachgelagert, wenn das Gebäude letztlich zur Verfügung steht, festzulegen“, so die Ausführungen in der Beschlussvorlage des Magistrats. Die dann für die Folgenutzung notwendigen Maßnahmen müssten in erster Linie mit der Eigentümerin der Immobilie – das Unternehmen von Daniel Beitlich – den übergeordneten Behörden und schließlich auch mit den künftigen Nutzern abgestimmt werden. „Es gibt aktuell noch einen laufenden Mietvertrag.“ Zu prüfen sei in diesem Zusammenhang, inwieweit es die sinnvollere Variante wäre, dass die Stadt das ehemalige Arbeitsamtsgebäude im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ kauft.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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