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Mehr als vier Jahre Haft gefordert

Aussage gegen Aussage im Prozess gegen zwei Butzbacher um gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung

LICH (sow). Konträrer könnte die Einschätzung eines Falles kaum sein: Während die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass beide Angeklagten am 30. Oktober 2020 eine junge Frau gemeinschaftlich in Lich vergewaltigt haben, sind die Strafverteidiger der Meinung, die damals 20-Jährige habe einvernehmlichen Sex mit den beiden Männern aus Butzbach gehabt. Eine Gewalttat habe nicht stattgefunden.

„Die Beweislage ist schwierig“, machte Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert zu Beginn ihres Plädoyers vor der 9. Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts deutlich. Es stehe Aussage gegen Aussage, was eine hohe Verantwortung der Kammer für das gesamte Verfahren bedeute. Nichtsdestotrotz war die Oberstaatsanwältin von dem Wahrheitsgehalt und der Glaubwürdigkeit der Schilderung der heute 22-jährigen Frau überzeugt. Sie forderte daher empfindliche Haftstrafen für die beiden 1991 und 1999 geborenen Männer. Zugetragen habe sich alles in einem Waldstück in der Nähe von Lich. Zuvor sei die junge Frau an jenem Abend mit den beiden ihr bekannten Männern zu Bekannten der Angeklagten gefahren. Mit dem jüngeren Angeklagten unterhielt die Frau bis dahin eine sogenannte „Freundschaft Plus-Beziehung“, bei der man sich zu losem, sexuellen Kontakt getroffen habe. Auch an jenem Abend habe der Mann via Snap-Chat gemeinsamen Geschlechtsverkehr vorgeschlagen. Es ging um einen „Dreier“ mit dem zweiten Angeklagten. Die Frau habe dies deutlich abgelehnt. Später stieg sie aber wieder zu den Männern ins Auto, in der Hoffnung, nach Hause gefahren zu werden. In einem nahen Waldstück sollen die beiden Männer die Frau dann zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Angeklagten hatten in der Verhandlung von „einvernehmlichem Sex“ gesprochen. Vockert wies darauf hin, wie die als Nebenklägerin auftretende Frau mehrmals, intensiv zu sehr intimen Fragen befragt worden sei. „Opfer von Vergewaltigungen müssen immer gegen Mythen, die um diese Gewalttat ranken, kämpfen und damit, dass ihnen niemand glaubt und sie gleichsam mitverantwortlich gemacht werden“, sagte Vockert.

Ein „Nein“ muss akzeptiert werden

Wenn die Frau zu den Männern ins Auto gestiegen sei, war es ihr gutes Recht anzunehmen, dass man ihr unmissverständliches „Nein“ auch akzeptieren würde, so Vockert. Die Angeklagten hätten sich bewusst über den Willen der Frau hinweggesetzt und eine massive Persönlichkeitsverletzung begangen. Die Frau habe in allen Vernehmungen bei der Polizei und vor Gericht das Kerngeschehen immer detailliert und auf die gleiche Weise geschildert. „Ihre Aussage ist glaubhaft und sie hat auch keinen Belastungseifer gezeigt.“ Die Angeklagten hätten erkennbar gegen den Willen der Nebenklägerin gehandelt. Vockert forderte vier Jahre und zehn Monate Haft für den jüngeren sowie vier Jahre und sechs Monate Haft für den älteren Angeklagten. Der Vertreter der Nebenklage, Thorsten Kahl, schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. „Die Frau war deutlich traumatisiert und man hat sie hier vor Gericht gegrillt“, sagte er mit Blick auf die Strafverteidiger. Diese zeigten sich davon unbeeindruckt und bezichtigten die Nebenklägerin, die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie forderten daher Freispruch für die Männer. „Warum sollte mein Mandant eine Vergewaltigung nötig haben, wenn er doch davor freien Sex von der Zeugin bekommen hat?“, fragte Anwalt Tomasz Kurcab.

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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