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Nach 27 Jahren Notariat beendet

Landgerichtspräsidentin bedankt sich bei Butzbacher Jurist Michael Kluck für Rechtspflege

BUTZBACH (pm). Zum 30. September endet kraft Gesetzes die langjährige Amtstätigkeit des Notars Michael Kluck mit dem Amtssitz in Butzbach. Die Präsidentin des Landgerichts Gießen, Schmidt-Nentwig, verabschiedete Kluck aus dem Amt und überreichte ihm eine Dankurkunde. 

Mit dem Erreichen der Altersgrenze beginne für Kluck, geboren 1948 in Butzbach, ein neuer Lebensabschnitt, und das Landgericht verliere einen Notar, der in dieser Eigenschaft die Rechtspflege bis weit über die Region hinaus maßgebend mitgeprägt habe. 

Als „Rechtswahrer auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege“ beurkundet ein Notar vor allem Rechtsgeschäfte und tatsächliche Vorgänge jeglicher Art. Außerdem obliegt ihm unter anderem die Beglaubigung von Unterschriften. Weil der Notar dabei dem Willen seiner Mandanten in der rechtlich gebotenen Art und Weise Ausdruck verleiht, wird er – zur Unparteilichkeit verpflichtet – rechtsgestaltend tätig, hauptsächlich im Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht. Dadurch unterscheidet sich der Notar von einem Rechtsanwalt, der strikt nur die Interessen einer Partei vertritt, und zwar vor allem bei der Entscheidung von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen. 

Kluck absolvierte nach dem Abitur seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr und studierte anschließend in Gießen Rechtswissenschaften. Schon vor dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1974 war er in der 1946 gegründeten Rechtsbeistandspraxis seines Vaters Eberhard Kluck in Butzbach tätig, die er nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im April 1977 übernahm. Im Jahr 1991 wurde Kluck zum Notar bestellt. 

Auch nach seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem Notaramt wird Michael Kluck wie schon in den letzten Jahrzehnten als Rechtsanwalt zusammen mit seinem langjährigen Sozius Rechtsanwalt und Notar Roland-Jörg Frisch in Butzbach tätig sein und der Rechtspflege im Landgerichtsbezirk erhalten bleiben. 

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