Nach Geflügelpest-Ausbruch in Utphe Stallpflicht auch für Wetterauer Tiere

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Nach Geflügelpest-Ausbruch in Utphe Stallpflicht auch für Wetterauer Tiere

In Zehn-Kilometer-Zone um betroffenen Betrieb Maßnahmen / Trais-Münzenberg und Münzenberg betroffen

WETTERAUKREIS (pdw). Wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe im benachbarten Landkreis Gießen werden nun auch einige Gebiete im Wetteraukreis zur Sperrzone. Gehaltene Vögel sind vor einer Ansteckung zu schützen. Tierausstellungen, -märkte und -schauen müssen abgesagt werden. Das Veterinäramt untersucht nun Geflügelhaltungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Die Aviäre Influenza wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können. Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern wird um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone gebildet. Die Sperrzone besteht aus einer Schutzzone, die sich drei Kilometer rund um den Ausbruchsbetrieb befindet, sowie einer Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometer rund um den Betrieb, zu dem auch Münzenberg, Trais-Münzenberg, ein Teil von Ober-Hörgern und der Gemarkungen von Rockenberg und Oppershofen gehören. Der gefundene Erreger ist für den Menschen ungefährlich, die üblichen Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sollten natürlich dennoch stets eingehalten werden. 

In den Vogelhaltungen der gesamten Sperrzone müssen – vor allem bei erhöhter Sterberate – alle erkrankten Vögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Wer Geflügel hält und sich noch nicht beim zuständigen Veterinäramt angemeldet hat, muss dies nun unbedingt nachholen. Wildvögel sind aus den Beständen fernzuhalten. Daher ordnet der Wetteraukreis die Aufstallung aller gehaltenen Vögel in der Sperrzone an.  

In der Schutzzone werden alle gemeldeten Geflügelhaltungen von Mitarbeitern des Veterinäramtes untersucht. In der Überwachungszone wird stichprobenartig auf die Seuche getestet.  

Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen ist im Laufe des Tages unter folgendem Link einsehbar: https://wetteraukreis.de/politik/kreisrecht. Die Zonen und Gebiete sind auf einer interaktiven Karte zu finden: https://tinyurl.com/u9b5najf.

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