Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Gießen tritt Karfreitag in Kraft

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Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Gießen tritt Karfreitag in Kraft

Verfügung wegen Inzidenzwert über 200 / Dringende Empfehlung: Private Treffen nur im Freien

GIESSEN (lkgi). Wegen der stark steigenden Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus verhängt der Landkreis Gießen erneut eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Der Landkreis sieht laut einer Pressemitteilung diese in einer Allgemeinverfügung vor, die am Freitag, 2. April, um 0.00 Uhr in Kraft tritt. Mit diesem Schritt setzt der Landkreis eine Vorgabe aus der höchsten Stufe „schwarz“ des Eskalationskonzepts des Landes zur Eindämmung der Corona-Pandemie um. Nächtliche Ausgangssperren zur Kontaktbeschränkung sind darin vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt. Die Allgemeinverfügung gilt bis 21. April. Die nächtliche Ausgangssperre kann vorab aufgehoben werden, wenn die landkreisweite Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 200 sinkt.
Ausnahmen von der Ausgangssperre sind zum Beispiel berufliche Gründe, die Unterstützung pflege- oder hilfsbedürftiger Angehöriger oder die Versorgung von Tieren. Antworten hat der Landkreis auf der Informationsseite corona.lkgi.de zusammengefasst.
Nach wie vor untersagt bleiben der Alkoholkonsum auf den in der 23. Allgemeinverfügung gelisteten Orten. Sport in Sporthallen, Sport- und Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nicht zulässig. Eine Betreuung in Kitas soll nur dann genutzt werden, wenn es dringend notwendig ist.
Für private Treffen im nicht öffentlichen Raum empfiehlt der Landkreis dringend die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen des anderen Hausstands und Treffen ausschließlich im Freien. Wenn auf Treffen in Innenräumen nicht verzichtet werden kann, wird empfohlen, dass sich nur Personen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Testergebnis treffen und während des Treffens alle Personen medizinische Masken tragen.
Die Testzentren von DRK und Johannitern im Landkreis bieten auch an den Feiertagen kostenlose Bürgertests. Eine Übersicht gibt es unter corona.lkgi.de unter dem Menüpunkt „Schnelltests“.
Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter corona.lkgi.de nachzulesen.

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