Nächtliche Ausgangssperre verhängt, Alkohol in Öffentlichkeit verboten

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Nächtliche Ausgangssperre verhängt, Alkohol in Öffentlichkeit verboten

Wetteraukreis trifft Maßnahme wegen hoher Corona-Ansteckungszahl und „diffusen Infektionsgeschehens“

WETTERAUKREIS (pdw/thg). Seit heute um Mitternacht gelten im Wetterau-kreis eine nächtliche Ausgangssperre und ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Nach der aktuellen Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus im Wetteraukreis gilt die Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Die Verfügung gilt vorerst bis Donnerstag, 24. Dezember, 18.00 Uhr.

Die Ausgangssperre gilt für das Gebiet des Wetteraukreises in der Zeit zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Während dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. 

Geregelt ist auch, dass politische Gremien tagen dürfen. Die Butzbacher Stadtverordnetenversammlung darf am heutigen Dienstag ihre letzte Sitzung des Jahres abhalten. Darauf wies Bürgermeister Michael Merle hin, der dafür warb, die Sitzung wegen der Einbringung des Haushalts, rechtlicher Fragestellungen und Fristen für Fördermittel stattfinden zu lassen. Der Ältestenrat um Stadtverordnetenvorsteher Dr. Matthias Görlach wollte gestern gegen 21.00 Uhr telefonisch über das Vorgehen beraten, eine Entscheidung lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Berthold Wild, Vorsitzender der Rockenberger Gemeindevertretung, hatte die für gestern geplante Sitzung bereits am Wochenende abgesagt. In Münzenberg sollte gestern Abend eine verkürzte Tagesordnung behandelt werden. 

Es dürfen in der Zeit der Ausgangssperre auch Menschen wegen medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein. Dies gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, für die Begleitung und die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen. Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung- und -prävention tätig zu sein. 

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Bescheinigung ausstellen, damit sie nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind. Durchgangsverkehr ist weiterhin erlaubt. 

„Um 20.30 Uhr schließen“

Der Landrat wirbt dafür, dass auch die Einzelhändler im Wetteraukreis die Regelungen unterstützen. „Wir empfehlen, die Geschäfte freiwillig spätestens um 20.30 Uhr zu schließen, damit die Menschen nach 21.00 Uhr nicht mehr ohne guten Grund draußen auf den Straßen unterwegs sind“, hofft er auf Verständnis. 

Mit der Ausgangssperre setzt der Kreis das erweiterte Eskalationskonzept des Landes um, das in Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen zusätzliche Maßnahmen vorsieht: ab einem Schwellenwert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche an drei Tagen in Folge und „diffusem Infektionsgeschehen“. Am Samstag wurde dieser Schwellenwert mit einer Inzidenz von 235,4 laut Sozialministerium erstmals überschritten. Am Sonntag lag der Wert bei 249,6. Am gestrigen Montag erreichte die Inzidenz im Kreis den Wert von 274,6.  

In der vergangenen Woche sind die Zahlen im Wetteraukreis deutlich angestiegen, unter anderem hatte es Ausbrüche in vielen Alten- und Pflegeheimen gegeben. Landrat Jan Weckler erklärt: „Auch darüber hinaus haben wir es mit einem diffusen Infektionsgeschehen zu tun. Die Situation in den Krankenhäusern ist weiter sehr ernst. Wir müssen jetzt handeln, damit das Gesundheitssystem nicht kollabiert.“ Die vom Land vorgeschriebene Ausgangssperre zeige den Ernst der Lage an.

Am Montag hatte die Kreisspitze in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern die Inhalte der Allgemeinverfügung besprochen und für die gemeinsame Umsetzung geworben. „Uns ist bewusst, dass diese weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen für die Menschen in der Wetterau gerade in der Vorweihnachtszeit eine erhebliche Belastung darstellt. Wir können nur alle gemeinsam versuchen, die Infektionszahlen wieder in den Griff zu bekommen“, betonten Weckler, Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch und Kreisbeigeordneter Matthias Walther. Der Appell der Kreisspitze lautet einhellig: Unnötige Kontakte vermeiden, Abstand halten und Hygienebestimmungen einhalten.  

„Bei der Auslegung der Ausgangssperre sollte es nicht darum gehen, mögliche Schlupflöcher zu finden, um sich außerhalb der Wohnung aufhalten zu können. Es geht vielmehr um die Frage, was in diesem Zeitraum tatsächlich dringend erforderlich ist und auf was verzichtet werden kann“, betont der Landrat. Polizei und Ordnungsbehörden sind informiert. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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