Nächtliches Durchfahrverbot wird ab 1. Juni in Verkehrsversuch erweitert

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Nächtliches Durchfahrverbot wird ab 1. Juni in Verkehrsversuch erweitert

Regelung für Lkw auf B3 und L3053 in Butzbach und Nieder-Weisel: Nur noch mit Ausnahmegenehmigung

BUTZBACH (pid/thg). Das nächtliche Durchfahrverbot für Lkw auf der B3 war schon öfter Thema der politischen Gremien in Butzbach, vor allem die Nichteinhaltung. Mehr Kontrollen oder eine automatische Erfassung von Verkehrssündern wurden gefordert. Nicht alles ließ sich in gewünschter Form erreichen. Nun wird das Nachtfahrverbot ab 1. Juni deutlich ausgeweitet, allerdings zunächst als Verkehrsversuch befristet für ein Jahr. 

Schon seit einiger Zeit ist am Ende der Autobahn 485 bei Langgöns in Richtung Butzbach der Zusatz „Be- und Entlader frei“ auf dem Schild für das nächtliche Lkw-Durchfahrverbot gestrichen. Die im Kreis Gießen zuständigen Behörden haben offenbar bereits gehandelt, so die Stadtverwaltung Butzbach. Die Änderung trete aber erst am Donnerstag kommender Woche in Kraft. 

Zur Vorgeschichte: Seit Juni 2005 besteht in der Ortsdurchfahrt Butzbach und Nieder-Weisel für die B3 und die Landesstraße 3053 ein „Nachtfahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Grund dafür war die Zunahme des Lkw-Verkehrs nach Einführung der Lkw-Maut. Die Anordnung hatte zum Ziel, eine deutliche Lärmminderung für die Anwohner der Ortsdurchfahrten in der Nacht zu erreichen. 

Derzeit enthält das Lkw-Durchfahrverbot den Zusatz „Be- und Entlader frei“, um den Lieferverkehr von in Butzbach ansässigen Firmen auch in den Nachtstunden zu gewährleisten, erläutert die Stadtverwaltung. Regelmäßige Verkehrszählungen der Stadt Butzbach in den vergangenen Jahren haben jedoch gezeigt, dass an den Wochentagen täglich zwischen 60 und 80 Fahrzeuge die Ortsdurchfahrten in den Nachtstunden befahren. Kon-trollen haben ergeben, dass es sich in 95 Prozent aller Fälle nicht um Lieferverkehr handelt. 

Nach intensiver Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Hessen Mobil, Regionaler Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wetterau, dem Regierungspräsidium Darmstadt und der Straßenverkehrsbehörde des Wetterau-kreises wurde nunmehr Einvernehmen darüber erzielt, ein generelles Nachtfahrverbot anzuordnen. Ab dem 1. Juni entfällt somit im Rahmen einer „Verkehrserprobung“ die Zusatzbeschilderung „Be- und Entlader frei“. Ziel dieser Verkehrserprobung ist es, die Zahl der Lkw, die ohne berechtigtes Interesse die Ortsdurchfahrten Butzbach und Nieder-Weisel befahren, zu reduzieren und somit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vor Lärmimmissionen zu leisten. 

Im Zuge des Abstimmungsverfahrens befragte die Stadt Butzbach die relevanten Gewerbebetriebe in Butzbach. Rund 400 Betriebe wurden schriftlich gebeten, Angaben über ihren nächtlichen Lieferverkehr zu machen. Bei einem Rücklauf von mehr als 60 Prozent gaben lediglich 13 Betriebe an, in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr auf Lieferverkehr angewiesen zu sein. 

Selbstverständlich wird den betroffenen Firmen weiterhin Lieferverkehr in den Nachtstunden erlaubt. Dafür ist jedoch ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt ausgestellt wird. Einzelheiten zu der Vorgehensweise können dort erfragt werden. 

Der Verkehrsversuch ist für eine Dauer von einem Jahr befristet und beginnt am 1. Juni. Die Einhaltung des generellen Nachtfahrverbots wird von der Stadt Butzbach überwacht und dokumentiert. Vor Ablauf des Verkehrsversuchs sind die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises vorzulegen. „Hat der Verkehrsversuch zu der gewünschten Reduzierung der Lkw-Durchfahrten geführt, kann das dauerhafte Fortbestehen des erweiterten Nachtfahrverbots angeordnet werden.“

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