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VOLKSABSTIMMUNG – Hohe Zustimmungswerte für Verfassungsänderung, aber nicht alle Wähler überzeugt

BUTZBACH (thg). Nahezu einstimmig passierten die Gesetzesänderungen zur Änderung der Landesverfassung den Landtag im Vorfeld der Volksabstimmung. Ganz so einfach, auf dem Stimmzettel nur Ja oder Nein anzukreuzen, haben es sich viele Abstimmungsberechtigte am Sonntag nicht gemacht. 

Die Mehrheit der Wähler im Wahlkreis Wetterau III rund um Butzbach hat die Verfassungsänderungen befürwortet. Meist liegt die Zustimmungsquote höher als 82 Prozent. Lediglich in einem Punkt fiel die Zahl der Ja-Stimmen geringer aus: 69,8 Prozent befürworteten, dass ein Landtagsmandat bereits ab 18 Jahren erworben werden kann, während entsprechend 30,2 Prozent der Herabsetzung des Wählbarkeitsalters nicht zustimmten. Von den rund 71 400 Stimmberechtigten im Wahlkreis nahmen gut 48 100 an der Volksabstimmung teil, damit liegt die Wahlbeteiligung bei 67,4 Prozent. 

91,1 Prozent sprachen sich für die Neuregelung zum Datenschutz aus, die damit die höchste Zustimmung im Änderungskatalog erhielt. 90,1 Prozent votierten für die Verankerung der Förderung der Infrastruktur als Staatsziel in der Landesverfassung. Die „Stärkung der Volksgesetzgebung“ mit der Senkung der Hürden für Volksbegehren, möchten 87,0 Prozent der Wähler. Für die Abschaffung der Todesstrafe machten 82,6 Prozent ihr Kreuz, während entsprechend 17,4 Prozent die Streichung der Regelungen nicht befürworteten. 

Aus 33 der 55 hessischen Wahlkreise lag bis gestern Nachmittag das vorläufige Ergebnis vor. Im Wetterauer Ostkreis sind Zustimmungsquoten von rund 80 Prozent zu den Änderungen zu verzeichnen. Allerdings möchten nur 67,8 Prozent ein Landtagsmandat ab 18 Jahre vergeben, 77,1 Prozent das Bekenntnis zu Europa verankern und 77,8 Prozent die Todesstrafe abschaffen. Zwischen 82 und 92 Prozent Ja-Stimmen sind zu den Verfassungsänderungen im Südkreis abgegeben worden, allerdings nicht beim Thema „Landtagsmandat ab 18“. Dies befürworten zwischen Bad Vilbel und
Friedberg nur 70,4 Prozent der Wähler. 

Mit 69,3 Prozent zeigt sich ein ähnlicher Wert bei den Wählern in der Stadt Butzbach beim Änderungspunkt Mandat. Die übrigen Punkte erhalten zwischen 81 und 92 Prozent Zustimmung. 

Ein ähnliches Bild zeichnen die Wähler in Rockenberg. 70,8 Prozent befürworten, dass auch ein 18-Jähriger in den Landtag gewählt werden könnte. 83 bis 93 Prozent Zustimmung erhielten die übrigen Punkte. 

Geringer ist die Zustimmung in Münzenberg. In der Burgenstadt trauen 67,9 Prozent der Wähler 18-Jährigen ein Landtagsmandat zu. Zwischen 80,3 Prozent beim Bekenntnis zu Europa und 90,0 Prozent beim Datenschutz-Artikel reicht die Befürwortung der Änderungen. 

Den Spitzenwert mit 90,9 Prozent Ja-Stimmen geben die Ober-Mörler der Förderung der Infrastruktur. 71,0 Prozent und damit der niedrigste Zustimmungswert, entfallen auf das Wählbarkeitsalter ab 18. 

In Langgöns variieren die Zustimmungen zwischen 81 und 91 Prozent. Ausnahme ist auch hier der Eintritt in den Landtag ab 18 Jahre: 69,9 Prozent bejahen diese Änderung. 

In Waldsolms nimmt diese Frage mit 67,2 Prozent den niedrigsten Wert ein. Aber auch beispielsweise die digitale Gesetzesverkündung (77,3 Prozent) oder das Bekenntnis zu Europa (77,7) bleiben hinter dem Spitzenwert zurück, den der Passus zum Datenschutz erhielt (88,4). 

Datenschutz wird auch bei den Lichern am größten geschrieben, sie stimmten mit 90,0 Prozent der Verfassungsänderung zu. Den niedrigsten Wert erhielt auch dort die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters auf 18 Jahre: 70,4 Prozent. 

Der Beitrag verfällt zur festgelegten VERFALLSZEIT am VERFALLSDATUM.

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