Landrat Jan Weckler zu neuer Allgemeinverfügung / Maskenpflicht für Lehrer und Erzieher ab Donnerstag
WETTERAUKREIS (pdw). Das Coronavirus fühlt sich in den Schulen nicht besonders wohl. Das ist das Ergebnis vieler Studien und auch die Erfahrung, die man im Friedberger Gesundheitsamt macht. Landrat und Schuldezernent Jan Weckler plädiert daher in einer Pressemitteilung dafür, den Präsenzunterricht, soweit es geht, aufrecht zu erhalten. Seit den Herbstferien wurde insgesamt bei 77 Schülern, neun Lehrkräften und neun weiteren Beschäftigen in Schulen das Coronavirus nachgewiesen.
Zum Stichtag 13. November waren 47 Schüler sowie neun Lehrkräfte akut an Corona erkrankt. Betroffen sind davon 28 Schulen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,1 Prozent der Wetterauer Schüler und 0,2 Prozent der Lehrer. Insgesamt in Quarantäne befinden sich aktuell 733 Schüler. Bei der Gesamtschülerzahl von mehr als 36 000 entspricht das rund zwei Prozent. Zusätzlich befinden sich 51 Lehrkräfte in Quarantäne, rund 1,4 Prozent der im Wetteraukreis tätigen Lehrkräfte. Im Umkehrschluss heißt dies, dass 98 Prozent der Schüler aktuell von 98,6 Prozent der Lehrkräfte in Präsenzform unterrichtet werden können.
Daher kommt es bislang eher selten zu größeren Einschränkungen des Unterrichts. Nach den Herbstferien war bisher lediglich die Ernst-Reuter-Schule in Bad Vilbel auf Grund eines positiven Tests bei einzelnen Lehrkräften bis zum Ende der vergangenen Woche geschlossen.
Sobald dem Gesundheitsamt positiv getestete Schüler gemeldet werden, wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt die Schule informiert und die relevanten Kontaktpersonen im schulischen Umfeld ermittelt. Sofern im Klassenraum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde, werden in der Regel die jeweiligen Sitznachbarinnen und Sitznachbarn vorsorglich vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. In Grundschulen gilt die Quarantäne in der Regel für die ganze Klasse, da dort im Unterricht keine Masken getragen werden. Dies ist die aktuell gängige Praxis der meisten Gesundheitsämter in Deutschland, die regelmäßig dem Pandemiegeschehen und den Erfahrungen daraus angepasst wird.
„Eine Erfahrung, die die Gesundheitsämter bisher gemacht haben, ist, dass die Verbreitung des Virus innerhalb der Schulgemeinde nicht signifikant stattfindet. Die Ergebnisse der Kontaktverfolgung legen jeweils nahe, dass die Infektionen außerhalb der Schule, meist im Familien- oder Freundeskreis, stattgefunden haben“, erläutert Landrat Weckler.
Dies liegt auch an der aktuell bestehenden Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen und den vielen Regelungen und Maßnahmen, die die Schulen in den vergangenen Monaten ergriffen haben.
Da sich die Maskenpflicht für Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen bewährt hat und dem Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung hilft, hat der Wetteraukreis mit einer weiteren Allgemeinverfügung reagiert: Ab Donnerstag, 19. November, gilt eine Maskenpflicht im Wetteraukreis auch für Lehrkräfte in Grundschulen und andere in Grundschulen tätige Personen ebenso wie für Mitarbeiter in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen. Für Kinder, die die Einrichtung oder Grundschule besuchen, gilt nach wie vor keine Maskenpflicht.
Laut aktuellen Landesvorgaben gilt die Maskenpflicht in Grundschulen derzeit nur für das Schulgelände, nicht aber für die Zeit des Unterrichts im Klassenverband. Die Allgemeinverfügung ist daher eine Ergänzung der Landesregelung, die bereits für alle anderen Lehrkräfte gilt.
Einige Landkreise in Hessen – meist mit hoher Inzidenzzahl – haben in der Regel bereits vor dem Lockdown auf das sogenannte Wechselmodell im Unterricht umgestellt. Dabei werden die Gruppen oder Klassen verkleinert und jeweils nur die Hälfte der Zeit in der Schule unterrichtet. Die andere Hälfte der Zeit müssen die Schüler zu Hause bleiben und im „Homeschooling“ unterrichtet werden. Im Wetteraukreis liegt die Inzidenz aktuell mit 142 (Stand: 16. November) deutlich unter dem Landesschnitt (174).
„Für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und um Bildungschancen für alle wahren zu können, ist ein reguläres und kontinuierliches Unterrichtsangebot unverzichtbar. Auch viele Familien sind in der Herausforderung, Familie und Beruf gerade in Pandemie-Zeiten unter einen Hut bringen zu müssen, auf ein zuverlässiges Unterrichts- und Betreuungsangebot angewiesen“, so der Landrat. „Selbstverständlich beobachten wir das Pandemiegeschehen ganz genau. Das ist nach wie vor sehr dynamisch, so dass es je nach Entwicklung der Zahlen in der nächsten Zeit auch in Schule zu weiteren Veränderungen kommen kann. Ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern wäre dabei sicherlich hilfreich“, so Weckler.