PARLAMENT – Feuerwehr und Windkraft / Union will Risiken in Kirch-Göns versichern lassen / Prüfaufträge
BUTZBACH (thg). Voraussichtlich am Montag, 15. Oktober, kommt die Butzbacher Stadtverordnetenversammlung zu einer Sondersitzung zusammen. Dieser Termin wurde auf Anfrage gestern im Rathaus genannt. In der Sitzung sollen zwei Anträge der CDU-Fraktion behandelt werden, die zu spät eingereicht wurden, um sie noch in der vergangenen Sitzung am Dienstagabend zu behandeln. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Matthias Görlach (SPD) hatte mit Hinweis auf die Geschäftsordnung die Anträge nicht mehr auf die Tagesordnung genommen (die BZ berichtete).
Die nächste reguläre Sitzung des Stadtparlaments ist für Donnerstag, 8. November, angesetzt, die zugehörige Ausschusssitzungsrunde für die vier aufeinanderfolgenden Abende ab Montag, 22. Oktober, und damit für die Woche vor der Bürgermeister- und Landtagswahl.
Ein Antrag richtet sich auf das Kirchengrundstück in Kirch-Göns als Standort für die Feuerwehr Kirch-Göns. Der andere Antrag befasst sich mit dem geplanten Windpark im Wald der Stadt.
In der Sitzung am Dienstag gab CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler eine Erklärung zum Sachverhalt ab. Ihm sei der Fehler passiert, die Anträge nicht fristgerecht eingereicht zu haben, räumte er ein. Daher beantrage die Fraktion der Geschäftsordnung des Parlaments entsprechend eine Sondersitzung, da sie jeweils einen Sofortentscheid wünsche. Aus „politischem Feingefühl“ habe er darauf verzichtet, die Vorlagen als Dringlichkeitsantrag einzubringen.
Es sei aber klar, dass hinsichtlich des Feuerwehrhauses Handlungsbedarf bestehe, weil der technische Prüfdienst Sicherheitsmängel festgestellt habe. Ferner gehe es um das Thema Windkraft. „Mir ist die Sache wichtiger als politische Spielchen“, sagte Euler mit der Bitte, einen Termin nach Ende der Sitzung abzusprechen.
Stadtverordnetenvorsteher Görlach, Vertreter der Fraktionen und des Magistrats berieten im Anschluss über mögliche Termine. Görlach schloss aus, dass die Sitzung in den Herbstferien stattfindet.
Die CDU-Fraktion beantragt, „in Sofortentscheidung den Magistrat mit dem Vertragsabschluss zur Anpachtung des Kirchengrundstücks in der Gemarkung Kirch-Göns zum Bau und Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses gemäß den bereits geführten Gesprächen mit der evangelischen Kirchengemeinde zu beauftragen“. Weiter beantragt sie die Einholung von Angeboten zum Abschluss einer Umwelt- oder Altlastenversicherung. Dabei sollen den Versicherern die bereits eingeholten Gutachten und die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums zur Verfügung gestellt werden. Vor Abschluss einer Versicherung sollen die politischen Gremien darüber beraten. In der Antragsbegründung heißt es: „Sollten die Versicherer zu dem Ergebnis kommen, es besteht ein solches Restrisiko, soll es versichert werden, wenn Versicherungsprämie und ermessenes Risiko im Einklang stehen.“
Der „Windkraft-Antrag“ der Union ist vierteilig. So soll der Magistrat beauftragt werden, „den sofortigen Ausstieg aus dem städtebaulichen und Nutzungsvertrag mit der Hessen-Energie“ zu verhandeln und zu vereinbaren. Ferner soll der Auftrag an den Magistrat ergehen, „mit der Hessen-Energie und den Investoren EVB GmbH, Stadtwerke Bad Nauheim und Ovag eine einvernehmliche Lösung über notwendige Schadensersatzleistungen zu finden“. Für mögliche Schadensersatzleistungen sollen Mittel im Nachtragshaushalt 2018 reserviert werden. Dritter Teil ist der Prüfauftrag an den Magistrat, „ob und zu welchem Zeitpunkt absehbar war, dass die Durchführung des Projektes nicht mehr den wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus der der Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai 2015 vorgelegten Machbarkeitsstudie entsprach und ob und wann hierüber der Stadt Butzbach und den Investoren berichtet wurde“. Schließlich soll der Magistrat damit beauftragt werden, „mit den Investorenpartnern Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel der Gründung einer Investorengemeinschaft, die gemeinsam in erneuerbare Energien (Photovoltaik, Geothermie, Wasserstoffanlagen, Kleinwindkraftanlagen) investieren“.