Sprengung von Zigarettenautomaten: Hauptbeschuldigter muss nicht in Haft

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Sprengung von Zigarettenautomaten: Hauptbeschuldigter muss nicht in Haft

19-Jähriger hat Arbeit und erhält Fußfessel / Eineinhalb Jahre Gefängnis für 29-jährigen Butzbacher 

BUTZBACH/Giessen (ga). Drei Zigarettenautomatensprenger, ein Langgönser, ein Lindener und ein Butzbacher, saßen jetzt vor Gericht. Doch nur einer soll vorerst ins Gefängnis gehen, entschied das Gießener Amtsgericht. In Gießen, Linden und Langgöns-Oberkleen verübten sie ihre Taten. Der 19-jährige Haupttäter kam knapp am Gefängnis vorbei. Er hinterließ bei seinen Taten Schäden von rund 50 000 Euro. Ein 29-jähriger Mittäter soll für 18 Monate inhaftiert werden.

Da sich alle drei reuig und geständig zeigten, gab es einen kurzen Prozess. Neunmal waren die drei in unterschiedlichsten Konstellationen, aber im Dunstkreis des 19-Jährigen, im Kreis Gießen, der Wetterau bis hin nach Rosbach unterwegs. Sie sprengten Zigarettenautomaten mit Böllern. Sechsmal tankten sie bei ihren Touren, ohne zu bezahlen, brachen zudem in zwei Corona-Schnelltestcenter ein. Die Liste ist noch länger. Unter anderem gehören der Besitz von Drogen zu den Delikten.

Die Taten ereigneten sich zwischen November 2021 und Januar 2022. Gestoppt wurde die Serie mit der Festnahme des Haupttäters, der bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft saß. Er erhoffte sich durch die Einbrüche und Diebstähle das „schnelle Geld“, stellte Richter Heiko Kriewald in der Urteilsbegründung fest.

Bei einer Automatensprengung in Rosbach wurde der Hauptangeklagte von dem 29-jährigen Butzbacher unterstützt. Er ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Sein Auszug aus dem Zentralregister weist schon etliche Einträge auf, daher war das Strafmaß entsprechend schärfer. Er wandert für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. 

Bei den Tankbetrügereien hatte der 19-Jährige die Unterstützung eines Unbekannten, dessen Identität nicht geklärt werden konnte. Den Namen gab der junge Mann nicht preis. Daher musste er die komplette Verantwortung für die Delikte allein tragen. Der dritte gleichaltrige im Prozess Beschuldigte half unter anderem bei einer Automatensprengung in Gießen. 

Da zwei der drei Angeklagten noch unter 21 Jahre alt sind, wurde für sie Jugendstrafrecht angewandt. Der Hauptangeklagte hätte zwei Jahre Jugendstrafe auf sich nehmen müssen, wobei in einem halben Jahr entschieden werden sollte, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Er zog sich damit aus der Affäre, dass er erklärte, ab sofort eine feste Arbeitsstelle zu haben. Das bewahrte ihn vorerst vor der Haft. Er muss allerdings eine Fußfessel tragen. Das Gericht ordnete zudem an, ihm sein Fahrzeug zu entziehen und seinen Führerschein für eine Sperrfrist einzubehalten. 

Während die beiden jungen Täter sofort ihre Urteile annahmen, ist das Urteil des 29-Jährigen noch nicht rechtskräftig. Er kann noch in Berufung gehen.

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